Unbekannte Betriebsvereinbarung Zielvereinbarung - überhaupt in Kraft getreten?
Unsere Geschäftsführung führt mit Mitarbeitern stundenlange sogenannte Fördergespräche durch, in denen die Leistung der Mitarbeiter mit Schulnoten bewertet wird, sowie Zielvereinbarungen getroffen werden. Die Art und Weise dieser Gespräche stößt bei vielen auf Ablehnung und führt dazu, daß Mitarbeiter sich unter Druck gesetzt fühlen. Wir als örtlicher BR haben diese Gespräche beim GBR angesprochen, um zu erfahren ob es in anderen Filialen unseres Unternehmens ähnliche Maßnahmen gibt. Dies ist nicht der Fall und so hat der GBR die Rechtmäßigkeit dieser Fördergespräche geprüft. Da wir als BR einer solchen Maßnahme nie zugestimmt haben, wurde die GL nun aufgefordert, diese Gespräche künftig zu unterlassen und sämliche Eintragungen, die aus diesen Gesprächen resultieren, aus den Personalakten der Kollegen zu entfernen. Die GL war darüber sehr erbost und legte uns nun eine dazugehörige Betriebsvereinbarung vor, die unser ehemaliger sehr GL-freundlicher BR mit der GL und einem Anwalt ausgearbeitet hat. Bei der Übernahme des Amtes hat der neue BR fast keine Unterlagen erhalten, so auch nicht diese BV. Sie war ebenfalls auch nicht der Belegschaft bekannt, was wir für sehr bedenklich halten, da den AN z.B. darin auch das Recht eingeräumt wird, gegen diese Maßnahme Widerspruch einzulegen oder zu den Gesprächen ein Mitglied des BR hinzuzuziehen. Da diese BV in einem Aktenordner der GL vor sich hin vegetierte und sie nie dem neuen BR sowie den Mitarbeitern zugänglich gemacht wurde bzw. niemand etwas von deren Existenz wußte, außer denen, die sie unterzeichneten (GL und 2 von 3 BR-Mitgliedern), frage ich mich, ob sie überhaupt in Kraft getreten ist. Auf jeden Fall werden wir sie umgehend kündigen.
Community-Antworten (11)
24.06.2007 um 01:35 Uhr
@wüstenfuchs Ja. Dann hast Du ja alles gesagt. Allerdings ist sie in Kraft...und vermutlich wirkt sie nach. Mitunter länger als man sich das wünscht!
24.06.2007 um 10:50 Uhr
@Wüstenfuchs
Du sagst , ihr habt fast keine Unterlagen vom alten BR.
Auch keine Sitzungsniederschriften?
Dann bliebe die Frage- Gibt es zu dieser BV einen ordnungsgemäßen Beschluss?
Von wann ist die BV? Wenn sie niemand kennt, ist der AG seiner Pflicht zur Bekanntgabe nicht nachgekommen?
Gruss
24.06.2007 um 11:46 Uhr
Die BV ist vom Februar 2006. Kurz darauf begann dann unsere Amtszeit. Wir haben nur sehr sehr wenige Sitzungsprotokolle bekommen und in keinem ist von dieser BV etwas erwähnt. Der alte BR ist im Grunde nie seinen Pflichten nachgekommen und hätte jederzeit abgesetzt werden können, wenn denn jemand gewußt hätte, daß das geht. Mit uns ist nun alles anders geworden und die GL sieht uns lieber von hinten als von vorn. Wir sind der erste BR, der jemals ein Seminar besucht und Fachliteratur erhalten hat. Seit 12 Jahren besteht unsere Filiale aber schon.
Der AG ist seiner Pflicht zur Bekanntgabe nicht nachgekommen. Niemand hatte Kenntnis von der BV außer der AG selbst und 2 der alten BR-Mitglieder. Ob es einen ordnungsgemäßen Beschluß gibt, weiß ich nicht, ich bezweifle es aber stark, da der alte BR mit Sicherheit nicht gewußt hat, daß so etwas nötig sein könnte....
24.06.2007 um 12:05 Uhr
@Wüstenfuchs §33 BetrVG Die Beschlussfassung setzt eine ordnungsgemäße Ladung voraus, dazu gehört auch eine Tagesordnung. Ordnungsgemäße Beschlüsse müssen in einer Sitzungsniederschrift festgehalten werden.
§77 BetrVG Ohne einen ordnungsgemäßen Beschluss ist eine BV unwirksam. Siehe unter Abschlussmängel. Vielleicht ist das ein Weg.
Kölner, was sagst du?
Gruss
24.06.2007 um 13:23 Uhr
Hallo Dummi, Du schriebst:
§77 BetrVG Ohne einen ordnungsgemäßen Beschluss ist eine BV unwirksam. Siehe unter Abschlussmängel. Vielleicht ist das ein Weg.
Glaube ich jetzt erstmal nicht, da die BV ja offensichtlich Aussenwirkung entfaltet hat.
Interessant waere meiner Meinung nach, ob etwas zur Nachwirkung im Falle einer Kuendigung in der BV steht.
Die Kuendigung der derzeitigen BV waere m.E. ein erster Ansatz, um danach zu einer "besseren" Vereinbarung zu gelangen.
Mit kollegialen Gruessen Joachim
24.06.2007 um 15:38 Uhr
@JoK Kann denn etwas , was (eventuell) gar nicht existiert, Aussenwirkung entfalten? Gruss
24.06.2007 um 16:13 Uhr
Hallo Dummi, Du schriebst:
Kann denn etwas , was (eventuell) gar nicht existiert, Aussenwirkung entfalten?
Noe.
Allerdings:
| Da diese BV in einem Aktenordner der GL vor sich hin vegetierte und sie nie dem | neuen BR sowie den Mitarbeitern zugänglich gemacht wurde bzw. niemand etwas | von deren Existenz wußte, außer denen, die sie unterzeichneten (GL und 2 von 3 | BR-Mitgliedern), frage ich mich, ob sie überhaupt in Kraft getreten ist.
stimmt mich bedenklich. Die BV wurde ja offensichtlich vom Arbeitgeber und dem Betriebsrat(svorsitzenden) unterschrieben.
Mit kollegialen Gruessen Joachim
24.06.2007 um 16:55 Uhr
@Dummi Kollege/Kollegin... ...warum sollte der AG den Beschluss des BR anzweifeln, wenn die BV offensichtlich vom BRV unterschrieben wurde. Selbst wenn es keinen gültigen Beschluss des BR gegeben zu haben scheint, wäre das für Gültigkeit der BV uninteressant, da der AG von etwas anderem ausgehen kann.
24.06.2007 um 18:37 Uhr
@Kölner Schade:-(
Und wenn jemand sonst die gültigkeit anzweifelt? Gruss
24.06.2007 um 20:54 Uhr
@Dummi Von wem? Einzig die mangelhafte Bekanntmachung der BV - so sie denn bisher auch nicht im Betrieb gelebt wurde - könnte einen Ansatzpunkt darstellen. Aber wie will man das beweisen? Demnach: Auch das kommt fast nicht in Frage...
24.06.2007 um 22:10 Uhr
@Kölner Also bleibt doch nur- Die BV bekannt machen , sie kündigen und mit dem AG in Verhandlungen treten. Und natürlich die Infos die man jetzt hat nutzen- Die Möglichkeit des Widerspruchs der Mitarbeiter, und wenn sie wollen geht ein BRM mit. hmmm... Danke und Gruss:-)
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