Unsere Geschäftsführung führt mit Mitarbeitern stundenlange sogenannte Fördergespräche durch, in denen die Leistung der Mitarbeiter mit Schulnoten bewertet wird, sowie Zielvereinbarungen getroffen werden. Die Art und Weise dieser Gespräche stößt bei vielen auf Ablehnung und führt dazu, daß Mitarbeiter sich unter Druck gesetzt fühlen. Wir als örtlicher BR haben diese Gespräche beim GBR angesprochen, um zu erfahren ob es in anderen Filialen unseres Unternehmens ähnliche Maßnahmen gibt. Dies ist nicht der Fall und so hat der GBR die Rechtmäßigkeit dieser Fördergespräche geprüft. Da wir als BR einer solchen Maßnahme nie zugestimmt haben, wurde die GL nun aufgefordert, diese Gespräche künftig zu unterlassen und sämliche Eintragungen, die aus diesen Gesprächen resultieren, aus den Personalakten der Kollegen zu entfernen. Die GL war darüber sehr erbost und legte uns nun eine dazugehörige Betriebsvereinbarung vor, die unser ehemaliger sehr GL-freundlicher BR mit der GL und einem Anwalt ausgearbeitet hat. Bei der Übernahme des Amtes hat der neue BR fast keine Unterlagen erhalten, so auch nicht diese BV. Sie war ebenfalls auch nicht der Belegschaft bekannt, was wir für sehr bedenklich halten, da den AN z.B. darin auch das Recht eingeräumt wird, gegen diese Maßnahme Widerspruch einzulegen oder zu den Gesprächen ein Mitglied des BR hinzuzuziehen. Da diese BV in einem Aktenordner der GL vor sich hin vegetierte und sie nie dem neuen BR sowie den Mitarbeitern zugänglich gemacht wurde bzw. niemand etwas von deren Existenz wußte, außer denen, die sie unterzeichneten (GL und 2 von 3 BR-Mitgliedern), frage ich mich, ob sie überhaupt in Kraft getreten ist.
Auf jeden Fall werden wir sie umgehend kündigen.