Geschäftsführung verweigert monatliche Gespräche- wie kann der BR seine Rechte dazu durchsetzen?
Ich bin Betriebsratsvorsitzender in einer Firma mit rund 40 Mitarbeitern. Unsere Geschäftsführung weigert sich seit etwa 3 Monaten, die regelmäßigen Besprechungen, die laut §74 BetrVG mindestens einmal im Monat stattfinden sollen, durchzuführen. Darüber hinaus verweigert sie auch alle weiteren Besprechungen mit dem Betriebsrat und hat dies auch schon im Unternehmen kundgetan. Gestern war es sogar so, dass die Geschäftsführung zu einem Termin für eine Besprechung, den sie selber vorgeschlagen hat, einfach nicht erschienen ist! Hat der Betriebsrat ein Recht auf die Durchführung dieser Gespräche und was können wir unternehmen, um diese Gespräche regelmäßig stattfinden zu lassen? Die Belegschaft steht in dieser Frage übrigens hinter dem Betriebsrat.
Community-Antworten (4)
22.11.2005 um 14:53 Uhr
Ihr solltet den Arbeitgeber unter deutlichen Hinweis auf den § 23 Abs 3 BetrVG an seine Pflichten erinnern. Reagiert er nicht, würde ich beschließen das Arbeitsgericht anzurufen und hierzu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen.
02.12.2005 um 10:43 Uhr
Im Gesetz steht ausdrücklich "sollen" und sollen heißt nicht müssen. Die Geschäftsführung wird schon wissen warum sie mit Ihnen nicht reden will.
02.12.2005 um 11:02 Uhr
Hallo Cyberpatch (hatten Sie nicht kürzlich einen aderen Nick-Name?). Da empfehle ich doch einen Blick in die Literatur (Kommentare zum BetrVG)
Hallo H. Braun,
vielleicht könnt Ihr auch folgenden Weg gehen:
- Ihr fordert den AG zu Verhandlungen zu einem Thema aus dem § 87 BetrVG auf, das bei Euch einen Regelungsbedarf darstellt und fordert den Abschluss einer Betriebsvereinbarung.
- Reagiert der AG nicht, fordert ihr ihn ultimativ zu Verhandlungen auf und droht mit der Einberufung der Einigungsstelle.
- Reagiert der AG erneut nicht, erklärt Ihr (per Beschluss) die Verhandlungen für gescheitert und ruft die Einigungsstelle an. Ihr fordert den AG auf, sich mit Euch über die Einigungsstelle (bis zum ....) zu einigen.
- Wieder keine Reaktion: Einigungsstelle vom Arbeitsgericht einsetzen lassen.
Einigungstellen kosten dem AG und werden daher nicht gerne gesehen. Die drohende Einigungsstelle beflügelt oft dazu, nun doch zu verhandeln; oder führt zumindest oft zur Erkenntnis danach, das interne Verhandlungen mit dem BR preiswerter und meist besser sind.
Zum Verfahren rund um die Einigungsstelle holt Ihr Euch am Besten Rat und Hilfe bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt.
02.12.2005 um 11:36 Uhr
Als jahrelanger "Teilnehmer" einiger Einigungsstellen, erscheint mir noch eine Bemerkung dazu wichtig: Die Einrichtung einer Einigungsstelle ist auch oft/immer eine Bankrotterklärung der Führungsstrukturen der Firma - leider dann auch der des Betriebsrates!
Verwandte Themen
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be
Definition "monatliche Arbeitszeit"
ÄlterHallo zusammen, in einer Vereinbarung bei uns zu mobilen Arbeiten heißt es: "...alle Beschäftigte, welche mobile arbeiten sollen 60 % ihrer monatliche Arbeitszeit...am Arbeitsplatz am Standtort XY er
Umlagerung festes Entgelt und monatliche Zulage
ÄlterHallo, folgendes Problem besteht seitens einer BV: es gibt einen Gültigkeitsbereich (Personenkreis) in einer BV zum Thema Entgelt. Hier sind monatliche Prämienzahlungen (flexibel je nach Umsatz err
monatliche Gespräche mit AG
ÄlterLiebe Betriebsratserfahrenen, ich brauch mal eure meinung. bei uns ist es derzeit so, dass sich der BRV mit dem AG einmal im Monat trifft und wir (also BR) auch einmal im Monat unsere Sitzung machen.
Vertrauensmißbrauch bei Gesprächen mit GF
ÄlterHallo erstmal an alle! Ich schildere euch mal mein Anliegen und hätte gerne so manche Meinung dazu. Ein BR-Ersatzmitglied an einer BR-Sitzung mit Geschäftsführung teil. Hierbei wurde dieses Ersatzm