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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausschluss von Vorgesetzten bei Abteilungsversammlungen zulässig ?

C
Caligula
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

darf der BR Vorgesetzte (keine leitenden Angestellten) von einer Abteilungsversammlung ausschließen?

Hintergrund: die Verlagerung eines Betriebsteils steht zur Diskussion. Mitarbeiter und Vorgesetze des Betriebsteils sind direkt betroffen und müssen um ihre Arbeitsplätze bangen. Der BR ruft zur Abteilungsversammlung, verweist jedoch die Vorgesetzen der Räumlichkeit, da man befürchtet die Mitarbeiter würden sich sonst nicht trauen frei zu reden.

Vorab danke für die Beantwortung der Frage.

mfG Vorgesetzter und gleichzeitig Mitglied des BR

1.643010

Community-Antworten (10)

D
derdermalwjlwar

13.02.2014 um 18:42 Uhr

Der BR kann einzelne Arbeitnehmer nicht von der Betriebsversammlung ausschließen. Er kann sie allenfalls bitten und seine Bitte entsprechend begründen.

H
Holterdiepolter

13.02.2014 um 19:09 Uhr

"Vorgesetzter und gleichzeitig Mitglied des BR"

Da der BR ja das Hausrecht hat, darf er eigene Mitglieder während einer Veranstaltung einsperren.

Ist dann ein Interner Vorgang.......

C
Caligula

13.02.2014 um 19:57 Uhr

...ehe Missverständnisse aufkommen....

bei mir handelt es sich nicht um einen der verwiesenen Vorgesetzten.

Ich bin Mitglied des BR und "ein" Vorgesetzter des Unternehmens, nicht aber Betroffener aus dem Betriebsteil für den die Versammlung einberufen wurde.

Ich wurde weder verwiesen noch eingesperrt, aus Solidarität der Vorgesetzten gegenüber habe ich die Versammlung freiwillg verlassen.

H
Holterdiepolter

13.02.2014 um 20:45 Uhr

!!!!!!!aus Solidarität der Vorgesetzten gegenüber!!!!!!!Und wo bleiben die Betroffenen......?

Reisen ist besonders schön, wenn man nicht weiß, wohin es geht. Am allerschönsten aber ist es, wenn man nicht mehr weiß, woher man kommt.

Ich kann freilich nicht sagen,ob es besser wird,wenn es anders wird, aber soviel kann ich sagen: Es muss anders werden, wenn es gut werden soll.

C
Caligula

13.02.2014 um 22:02 Uhr

zu: !!!!!aus Solidarität der Vorgesetzten gegenüber!!!!!!!Und wo bleiben die Betroffenen......?

In diesem Fall sind auch Vorgesetzte betroffen... Auch Vorgesetzte sind Mitarbeiter !!! Auch Vorgesetzte haben Rechte die durch einen BR zu vertreten sind.

H
Holterdiepolter

13.02.2014 um 22:20 Uhr

Jau, und wenn alle BRM Vorgesetzte sind, was ja nicht unmöglich ist, führen die unterworfenen ihre Betriebsversammlungen zukünftig ohne BR durch, da diese dann ja alle solidarisch abwesend sind……

C
Caligula

13.02.2014 um 22:47 Uhr

Wenn Betroffene nicht frei reden können weil Vorgesetzte anwesend sind, dann möchte ich sie nicht in ihrer Redefreiheit hindern indem ich anwesend bin bzw. so wie hier anwesend bleibe. Und in dem geschilderten Fall waren alle weiteren BR Mitglieder bei der Abteilungsversammlung anwesend.

Warum wird man "gesteinigt" wenn man sich für Vorgesetzte einsetzt?

O
Oblatixx

14.02.2014 um 08:34 Uhr

Warum habt ihr so eine ausgeprägte 2-Klassen-Gesellschaft in eurem Laden? Irgendwo ist (fast) jeder Vorgesetzter. Wo zieht ihr die Grenze?

S
Snooker

14.02.2014 um 09:07 Uhr

Hintergrund der Abteilungsversammlung ist, die Verlagerung eines Betriebsteil. Was hat der Grund der Versammlung damit zu tun das die MA nicht frei reden können.

Ich finde es aber auch befremdlich das die Verlagerung eines Betriebsteiles nur mit den evtl. direkt betroffenen besprochen wird. In Wirklichkeit ist das ganze Unternehmen davon betroffen und es gehört sich eine Betriebs- und keine Abteilungsversammlung ein zu berufen.

G
gironimo

14.02.2014 um 11:32 Uhr

Wenn die Vorgesetzten keine "leitenden" sind und ebenfalls um ihre Arbeitsplätze fürchten müssen, sollte der BR bedenken, dass es sich um AN handelt, deren Interessen er ebenfalls zu vertreten habt. Da ist ein Ausschluss aus einer Versammlung alles andere als der richtige Weg.

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