Hallo,

darf der BR Vorgesetzte (keine leitenden Angestellten) von einer Abteilungsversammlung ausschließen?

Hintergrund: die Verlagerung eines Betriebsteils steht zur Diskussion. Mitarbeiter und Vorgesetze des Betriebsteils sind direkt betroffen und müssen um ihre Arbeitsplätze bangen.
Der BR ruft zur Abteilungsversammlung, verweist jedoch die Vorgesetzen der Räumlichkeit, da man befürchtet die Mitarbeiter würden sich sonst nicht trauen frei zu reden.


Vorab danke für die Beantwortung der Frage.

mfG
Vorgesetzter und gleichzeitig Mitglied des BR