Verhinderungsgrund eines Betriebsratsmitgieds
Guten Tag, wir sind ein Neuner Betriebsrat. Jetzt hat eine Kollegin auf 30% reduziert, weil Sie studieren will. Somit kann Sie nicht regelmäßig zu Betriebsratssitzungen erscheinen. Darf Sie weiterhin als Betriebsrat amtieren. Darf ich als Vorsitzender ein Ersatzmitglied laden, ist das Studium ein Verhinderungsgrund nach BetrVG?
Community-Antworten (2)
10.03.2016 um 11:43 Uhr
Sie ist weiterhin BR-Mitglied. Ob sie tatsächlich bei Sitzungen verhindert ist, ist an der Situation des Einzelfalls zu prüfen.
Normalerweise kann man sagen, dass ein Studium pauschal kein Hinderungsgrund ist.
10.03.2016 um 12:00 Uhr
Das Studium selber ist natürlich kein Verhinderungsgrund. Studienveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare...) werden es in der Regel sein.
Das BetrVG lässt übrigens zu, in solchen Fällen die Sitzungen so zu legen, dass die BRM nach Möglichkeit nicht verhindert sind.
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