Erstellt am 30.07.2014 um 12:38 Uhr von Aidan
Formal gesehen vermutlich nicht, denn dafür müsste es eine konkrete Zuständigkeit geben, die sehe ich hier aber nicht.
Möglicherweise habt ihr aber eine entsprechende Vereinbarung mit eurer Personalplanung, dann wird es dadurch zur Aufgabe. Dann wärs auch ein ordentlicher Grund.
Find ich.
Erstellt am 30.07.2014 um 12:50 Uhr von nicoline
Wenn es eine Vereinbarung zur Teilnahme an Vorstellungsgesprächen gibt, sollte diese auch enthalten, dass die Gepräche nicht am Sitzungstag stattfinden. Finden sie dann trotzdem am Sitzungstag statt, kann das BRM nicht teilnehmen, denn bei kollidierenden BR Aufgaben hat die Sitzung immer Vorrang.