Erstellt am 09.03.2016 um 14:26 Uhr von gironimo
>ohne Anwesenheit < - na zu den Sitzungen muss sie schon persönlich kommen. Tut sie es nicht, muss der BRV ein Ersatzmitglied laden. Ansonsten ist sie auch während der Schutzzeit Mitglied des BR.
Erstellt am 10.03.2016 um 09:45 Uhr von celestro
"und lässt auch keinen Nachrücken ist das rechtens"
Kommt drauf an. Wenn Sie im BR bleiben will (was wie gironimo richtig gesagt hat, durchaus möglich ist), dann rückt ein Ersatzmitglied automatisch nach.
ES SEI DENN, die Dame macht deutlich, AKTIV bleiben zu wollen und an den Sitzungen teilnehmen zu wollen. Dann dürfte niemand nachrücken. ABER dann muß Sie zu den Sitzungen natürlich auch kommen. In so einem Fall (aktive Teilnahme in der Elternzeit "anmelden") dann die ganze Zeit zu Hause zu bleiben, ist nicht erlaubt.