Erstellt am 09.03.2016 um 12:34 Uhr von Mattes
Euer KBR hat Vermögen????
Das du ein Formular entwerfen musst geht gar nicht.
Habt ihr im Betrieb den irgend welche Vorgaben wie Anträge zu stellen sind?
Wenn Ihr keine Vorgaben habt, kann der Chef auch nicht von dir verlangen welche zu kreieren.
Bei meinen ersten Anträgen habe ich mir alles erklären lassen und halte mich seit dem an den internen Weg.
Erstellt am 09.03.2016 um 14:23 Uhr von gironimo
Kostenübernahme für Seminare? Oder was?
Der KBR kann doch ohnehin nicht Seminare beschließen. Das muss schon der BR für seine KBR-Mitglieder tun.
Und wenn es um Seminare geht - da hat doch jeder Anbieter schon ein Formular.
Erstellt am 09.03.2016 um 14:26 Uhr von Pjöööng
"Kostenübernahmeerklärungsübermittlung"?
Geht es hier um ein Kostenübernahmeerklärungsübermittlungsverfahrensfehler?
Erstellt am 12.03.2016 um 07:57 Uhr von JessicaDV
Anscheinend hat der KBR das..
Und nein.. Nicht für Seminare, sondern die Übernachtung im Hotel zwecks der KBR Sitzung..
Ja Pjöööng, da ging es um einen Kostenübernahmeerklärungsübermittlungsverfahrensfehler.. ;)
Ich hatte dem GF mitgeteilt, er solle doch bitte die Kostenübernahmeerklärung an das Hotel faxen.. Das ist jedoch nicht passiert.. Irgendwann war keiner mehr erreichbar und um den Flieger zu erwischen hat der KBR gezahlt...
Erstellt am 12.03.2016 um 12:33 Uhr von Pjöööng
Man kann sich hier lange über das "wer muss" streiten. Man kann aber auch beim Seminaranbieter und/oder dem Hotel nachfragen ob die ein entsprechendes Formular haben.
Erstellt am 12.03.2016 um 15:27 Uhr von JessicaDV