Erstellt am 21.04.2011 um 10:31 Uhr von Rattle
Hallo,
dazu §40 BetrVG, der button oben "Urteile&Gesetze".
MFG
Erstellt am 21.04.2011 um 10:52 Uhr von hansh
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen er soll euch die Beschlussfassung vorfformulieren,dann wird das Arbeitsgericht euern Arbeitgeber mitteilen was Grundlagenseminare sind. Sollte euer Arbeitgeber vor anderen Mitarbeiter die Aussage tätigen" Die Kosten für die Seminare wären auch nicht eingeplant und würde zu die Lasten der anderen Mitarbeiter gehen." Oder sollten dadurch nachteile entstehen direkt ein Verfahren wegen Behinderung der BR Arbeit einleiten.
Wenn ihr euch das bieten lasst habt ihr verloren.
Erstellt am 21.04.2011 um 11:12 Uhr von Forentroll
Oft gibt es bei den Seminaranbietern auch Hotlines mit fachkundigen RAs, welche euch schon helfen können ohne mit dem großen Hammer zu zuschlagen.
Bitte bei Hansh's Vorschlag nicht den ordnungsgemäßen Beschluss zur Beauftragung des RAs vergessen.