W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verweigerung der Kostenübernahme der GF für Seminare

W
WobaWoba
Nov 2016 bearbeitet

Unsere GF will keine Kostenübernahme für die Seminare BR II und AR II übernehmen. Begründung : es sind Aufbauseminare und keine Grundseminare und dafür gebe es keinen Grund an diesen teilzunehemen. Die Kosten für die Seminare wären auch nicht eingeplant und würde zu die Lasten der anderen Mitarbeiter gehen.

Frage : Wie müssen wir vorgehen um die Kostenübernahme zu erwirken. ?

Dürfen wir zur Klärung einfach einen Anwalt einschalten oder was müssen wir beachten ?

1.62003

Community-Antworten (3)

R
Rattle

21.04.2011 um 12:31 Uhr

Hallo,

dazu §40 BetrVG, der button oben "Urteile&Gesetze".

MFG

H
HansH

21.04.2011 um 12:52 Uhr

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen er soll euch die Beschlussfassung vorfformulieren,dann wird das Arbeitsgericht euern Arbeitgeber mitteilen was Grundlagenseminare sind. Sollte euer Arbeitgeber vor anderen Mitarbeiter die Aussage tätigen" Die Kosten für die Seminare wären auch nicht eingeplant und würde zu die Lasten der anderen Mitarbeiter gehen." Oder sollten dadurch nachteile entstehen direkt ein Verfahren wegen Behinderung der BR Arbeit einleiten. Wenn ihr euch das bieten lasst habt ihr verloren.

F
Forentroll

21.04.2011 um 13:12 Uhr

Oft gibt es bei den Seminaranbietern auch Hotlines mit fachkundigen RAs, welche euch schon helfen können ohne mit dem großen Hammer zu zuschlagen.

Bitte bei Hansh's Vorschlag nicht den ordnungsgemäßen Beschluss zur Beauftragung des RAs vergessen.

Ihre Antwort