Erstellt am 31.10.2011 um 18:15 Uhr von charlot
Spezialseminar?????????????? Wer soll wann wo teilnehmen?????
Erstellt am 31.10.2011 um 18:27 Uhr von Tubbs
BR- Mitglied soll das Spezialseminar Ausbildung zum Mediator lt. BR Beschluss machen.
AG lehnt ab, weil zu teuer und im Betrieb nicht benötigt. Aber beantworte mir doch mal deine Fragen? Was hat das mit der Frage zu tun, ob es eine Frist bei der Ablehnung von Seminaren gibt? Habe mich nicht klar genug ausgedrückt. Sorry dafür! Und erstmal "Danke"!
Erstellt am 31.10.2011 um 18:35 Uhr von DonJohnson
tubbs
anders rum wird ein Schuh da draus.
BR beschließt Seminar - BR teilt AG Beschluss mit - BR hat 2 Wochen zeit gegen die zeitliche Lage Bedenken zu äußern oder aber die Notwenigkeit anzuzweifeln...
Bei dir hört es sich aber nciht nach einem BR Seminar nach 37,6 an - habe noch von keinem Seminar gehört, wo man als Mediator ausgebildet wird, aber man lernt ja nie aus.
Erstellt am 31.10.2011 um 18:48 Uhr von charlot
Tubbs
wir groß ist dert Betrieb/ der BR?? Nur weil auch ich Probleme mit einem solchen Seminar betreffend der Notwendigkeit habe.
Sonst:
Hält der AG die betrieblichen Notwendigkeiten bei dem Entsendungsbeschluss für nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, kann er zur Klärung dieser Frage die ESt. anrufen, die gemäß § 76 Abs. 5 entscheidet (Textmuster vgl. DKKF-Wedde, § 37 Rn. 49)
Erstellt am 31.10.2011 um 19:06 Uhr von blackjack
Tubbs,
sorry, ihr fordert ein Spezialseminar "Mediator".
Bei Deiner Frage -AG lehnt Kostenübernahme für Spezialseminar ab! Gibt es irgendeine Frist, die der AG einhalten muss, um zu reagieren?- tappt ihr im Dunkeln.
Ihr solltet lieber die Seminare besuchen, welche betriebsverfassungsrechtlich relevant sind.
Erstellt am 31.10.2011 um 19:23 Uhr von rainerw
@Tubbs,
Maße mir nicht an zu urteilen ob euer BR dieses Semi braucht oder nicht; ist eine Sache die nur ihr selbst beurteilen könnt.
Sie den 2. Abschnitt von Charlot´s Antwort.
So wie aber auch der BR nicht Dinge unendlich weit hinaus schieben kann, ist auch der AG gehalten dem BR so zu Antworten das er, soweit erforderlich, noch reagieren kann. Bei Seminaren meine ich mal was von einer 14tägigen Frist gelesen zu haben. (Wobei das nicht in Stein gemeißelt ist).
Sagt euer AG einfach nur " ist zu teuer Schluss aus Ende" und ist zu keinem Gespräch bereit, könnt ihr ihm mitteilen das er sich an die Einigungsstelle zu wenden hat.
Erstellt am 31.10.2011 um 22:09 Uhr von ganther
hier ist doch nicht die Einigungsstelle zuständig! Es geht ja wohl um die Erforderlichkeit des Seminars (bei der Ausbildung zum Mediator wird der BR schon mal Butter bei die Fische tun müssen um das zu begründen) und nicht um die zeitliche Lage. Bei der zeitlichen Lage ist die einigungsstelle zuständig. Ansonsten geht es wohl vors ArbG wenn man sich nicht einigen kann. Eine Frist kann man hier höchstens aus der vertrauensvollen Zusammenarbeit ableiten aber eine gesetzlich festgeschriebene gibt es nicht. M.E. hat der AG hier aber nicht zu spät reagiert. Schweigen ist schließlich erst mal keine KEINE zustimmung
Erstellt am 01.11.2011 um 08:39 Uhr von gironimo
Hier scheint es ja weder um die Erforderlichkeit noch die zeitliche Lage zu gehen. Das Argument "zu teuer" ist so allein stehend kein Argument.
Fragt den AG ob er ein preiswerteres Angebot hat.
Ich würde mich mit dem Seminaranbieter in Verbindung setzen und die weitere Vorgehensweise mit ihm abstimmen.
Vielleicht hilfreiche Infos auch hier:
http://www.betriebsrat.com/verfahren-bei-durchfuehrung-von-betriebsrats-schulungen
Erstellt am 01.11.2011 um 08:42 Uhr von Lernender
Hallo Tubbs,
Fitting 24 Auflage § 37 RN 243 bis RN 252
Hier findest du unter anderem einer Fristenregelung wenn es um die Bedenken gegen mangelnde Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten geht.
Was mich erstaunt, dass der AG nicht die Notwendigkeit bestreitet. Allein das Argument zu teuer, sollte hier nicht zum tragen kommen.
Ich persönlich finde es übrigens gut, wenn man im BR auf einen Mediator zurückgreifen kann.
Erstellt am 01.11.2011 um 08:46 Uhr von Kölner
@Lernender
Für einen Arbeits-/Tätigkeitsbereich fällt dieser Mediator allerdings definitiv aus: Bei Streitigkeiten zwischen BR und AG.
Erstellt am 01.11.2011 um 08:51 Uhr von gironimo
Bei Konfliktlösungen z.B. bei Streit zwischen Kollegen oder Kollegen und Vorgesetzten können Mediationskenntnisse sehr hillfreich sein.
Eine Problemlösung über die Mediation ist allemal besser und preiswerter als eine juristische Auseinandedrsetzung, eine Einigungsstelle oder Kosten durch höhere Fluktuation.
Ich habe im ersten Moment auch gedacht: "Mediation - wozu das denn?" Aber dann ......
Erstellt am 01.11.2011 um 08:57 Uhr von Kölner
@gironimo
Kein Thema. Da hast Du absolut recht. Vor allem dann, wenn der Anbieter sein Handwerk versteht und der Mediator eine handfeste, praxisnahe, vernünftige und vor allem sachgerechte Ausbildung erhält.
Ein BRM, dass eine Mediatorausbildung hat, kann und darf allerdings nicht in eigener Sache (Streitigkeiten zwischen BR und AG) tätig werden. Das schließt sich dann aus.
Erstellt am 02.11.2011 um 07:02 Uhr von Tubbs
An alle hier ertsmal ein herzliches Dankeschön!
Das Seminar ist nach § 37 Abs. 6 lt. ifb für BR geeignet und notwendig!
Der AG gab an, dass er zusätzlich über einen externen Dienstleister ein BEM eingekauft hat und mit diesem auch einen Mediator. Ob das alles so stimmt ???? Aber trotzdem Tausend Dank an euch!!!!
Erstellt am 02.11.2011 um 09:37 Uhr von rkoch
Trotzdem noch ein Wort der Warnung:
Das ein Anbieter ein Seminar als "nach § 37 Abs. 6 lt. ifb für BR geeignet und notwendig" deklariert, sagt NICHTS darüber aus ob das Seminar im EINZELFALL für den einzelnen BR notwendig sein muss.
Insofern: Wenn der AG die Kostenübernahme ablehnt geht zumindest das Risko das ihr für die Dauer des Seminars keine Lohnfortzahlung bekommt auf EUCH über. Wenn nämlich der AG diese verweigert müsst IHR diese gerichtlich geltend machen. Und wenn das ArbG die Erforderlichkeit des Seminars nicht erkennen kann, dann geht das in die Hose und ihr bekommt kein Geld! Im schlimmsten anzunehmenden Fall bleiben die Teilnehmer sogar auf den Hotelkosten sitzen, die Seminargebühren hingegen kann i.d.R. der Seminaranbieter nicht von Euch fordern....
Wenn ihr ABSOLUT sicher gehen wollt, lasst die Frage der Erforderlichkeit VOR Teilnahme an dem Seminar gerichtlich klären.
Erstellt am 02.11.2011 um 10:17 Uhr von petrus
Und als Ergänzung zu rkoch: Ob das Seminar tatsächlich zu teuer ist, oder bei anderen Anbietern zu ähnlichen Preisen zu haben ist, könnt ihr ja leicht prüfen. Die WAF hat ja auch "MEdiation Teil 1-3" im Angebot. Und ich meine, das auch schonmal bei der Gewerkschaft gesehen zu haben...
Und dass der ArbGeb _seinen_ Mediator eingekauft hat, lässt doch durchaus darauf schließen, dass eine gewisse Notwendigkeit besteht. Natürlich muss sich der BR nicht an den ArbGeb-nahen Dienstleister wenden. Nichtmal dann, wenn der bei Eurem Seminaranbieter BR-Seminare hält ...