Kostenübernahme für eine anwaltliche Beratung wird vom Arbeitgeber abgelehnt - wie weiter?
Was passiert wenn der BR einen Anwalt zu einer Beratung oder auch als externen Sachverständigen hinzuziehen will, eine Kostenübernahme beim Arbeitgeber fordert und der Arbeitgeber die Kostenübernahme ablehnt?
Community-Antworten (8)
30.06.2011 um 17:34 Uhr
wenn der AG ablehnt, wird man ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren einleiten müssen, mit der Maßgabe, dem AG durch das Arbeitsgericht aufzugeben, der Hinzuziehung eines Sachverständigen zuzustimmen
30.06.2011 um 17:47 Uhr
@ südmann Mundwerker alle Ihr seid Spitze :-) Aber zu dem arbeitsgerichtlichen Verfahren benötigten wir doch auch einen Anwalt-beisst sich die Katze da nicht in den Schwanz?
30.06.2011 um 18:15 Uhr
Hmmmm wenn der BR einen Anwalt zu einer Beratung Worüber beraten? Ob die BV gut formuliert ist? dann wäre es ja eigentlich auch ein Sachverständiger wie hier: oder auch als externen Sachverständigen hinzuziehen
Wir müßten erstmal wissen, was ihr so mit nem Anwalt vor habt. Wenn ihr einen Sachverständigen braucht, ist die Antwort von Mundwerker nicht richtig. Der AG kann durchaus die Kostenübernahme verweigern, wenn sich z.b. im Betrieb jemand ist, der sich auch damit aus kennt. Wenn ihr ihn aber zur Wahrung eurer Interessen gegen den AG benötigt, also ihn direkt angeht sozusagen, braucht ihr ihn natürlich nicht um Kostenübernahme ersuchen.
Beschluss, Anwealt konsultieren und los geht es ;-)
Das war jetzt vereinfacht gesagt ;-)
30.06.2011 um 20:20 Uhr
Mundwerker was erziehung doch alles bewirken kann ;-)
was werkelst du so mit dem mund?
30.06.2011 um 21:10 Uhr
@betriebsratten
Aber zu dem arbeitsgerichtlichen Verfahren benötigten wir doch auch einen Anwalt-beisst sich die Katze da nicht in den Schwanz? Antwort 4 Erstellt am 30.06.2011 um 15:47 Uhr von betriebsratten
Sofern beschlussverfahren nicht unberechtigt eingeleitet werden, also wissentlich, dass diesem nicht stattgegeben wird, weil kein Rechtsgrund vorhanden, muss der AG diese Kosten zahlen. Da kommt er also dann nicht heraus und es bedarf hierfür auc keiner Zustimmung des AG vorher.
Es bedarf nur einer odrnungsgemäßen TO also im TOP muss genau stehen um was es geht und es muss eine wirklich ordnungsgemäßer Beschluss gefasst werden.
Also zu erst Feststellung der Beschlussfähigkei, dann genauen TOP und saubere Abstimmung.
Aber auch hier helfen die meisten Anwälte, auch weil sie gerne Problemlos ihr Geld haben wollen.
30.06.2011 um 22:24 Uhr
DonJohnson
... Wenn ihr einen Sachverständigen braucht, ist die Antwort von Mundwerker nicht richtig. Der AG kann durchaus die Kostenübernahme verweigern, wenn sich z.b. im Betrieb jemand ist, der sich auch damit aus kennt.
Soweit richtig, aber mit der Einschränkung, dass der Fachmann im Betrieb nicht auf AG-Seite mit dem Thema betraut ist. Es muss also keiner aus dem Betrieb genommen werden, der nicht neutral berät.
30.06.2011 um 23:32 Uhr
kurzarbeiter dem habe ich nciht widersprochen und auch nciht das gegenteil gesagt, aber okm ich war in meiner Antwort nciht 100% ausführlich ;-)
30.06.2011 um 23:42 Uhr
Meine letzte Mitteilung wurde nciht genommen ;-( na so ist sie die WAF... J E S darf man wohl so nciht schreiben, dennoch, es ist schon seltsam, dass soviele Links von da kommen. Nicht dass ich es schlecht finde, im Gegenteil, es wundert mich halt nur. Ich weiß das zumindest diese Gesellschaft einen BR hat im Gegensatz zu den drei Buchstaben die dieses Forum haben - oder hatz sich das mittlerweile geändert? Fragen über Fragen...
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