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Regeln Computer

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metaller833
Feb 2019 bearbeitet

Der Arbeitgeber erlässt Regeln für die Nutzung von Computern (Länge passwort, Computer muss beim verlassen vom Arbeitsplatz gesperrt werden usw). Er sagt, das es keine Mitbestimmugn gibt, weil er diese Regeln zum Schutz seines Eigentums vor Missbrauch und Beschädigung aufstellt. Wie sieht es hier aus?

42009

Community-Antworten (9)

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Cyber99

25.01.2019 um 09:42 Uhr

mal davon abgesehen, dass die von Dir erwähnten Maßnahmen, die der Arbeitgeber ergreift absolut sinnvoll sind, besteht meines Erachtens trotzdem ein Mitbestimmungsrecht gem § 87 Abs. 1 1. Satz.

P
Pickel

25.01.2019 um 10:17 Uhr

Sehe ich mal wieder komplett anders als Cyber99 (nicht die Sinnhaftigkeit, der kein klar denkender Mensch widersprechen würde, sondern bzgl. der Mitbestimmung).

Hier geht es nicht um Ordnung und Verhalten, sondern um eine klar mitbestimmungsfreie Konkretisierung der Arbeitsschuld

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celestro

25.01.2019 um 11:23 Uhr

"sondern um eine klar mitbestimmungsfreie Konkretisierung der Arbeitsschuld"

Das wäre mMn nur der Fall, wenn der Job des AN daraus bestehen würde, sich Passwörter auszudenken und Computer zu sperren.

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Moreno

25.01.2019 um 11:45 Uhr

Ich sehe hier keinerlei Mitbestimmung des Betriebsrates! Das unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers!

P
paula

25.01.2019 um 11:56 Uhr

für mich wäre es auch die Konkretisierung des Arbeitsverhaltens und damit mitbestimmungsfrei. Lasse mich aber gerne mit einer netten Entscheidung eines LAG oder BAG umstimmen ;)

P
Pjöööng

25.01.2019 um 12:48 Uhr

Hier bewegen wir uns sicherlich an der Nahtstelle zwischen Ordnungsverhalten und Arbeitsverhalten.

"Die Tür ist bei Verlassen des Raumes zu schließen" Ordnungs- oder Arbeitsverhalten? Bei der Tür des Großraumbüros sicherlich Ordnungsverhalten, aber bei der Tresortür?

Vermutlich wird man auf den Zweck der Regelung schauen müssen. Wenn die Tresortür nur deshalb zu schließen ist, weil es sonst zieht wie Hechtsuppe, dann wäre es wohl Ordnungsverhalten. Dient die Anweisung aber dem Schutz der dort gelagerten Werte, dann dürfte es sich um eine Arbeitsanweisung handeln.

Von daher sehe ich hier auch eher eine Arbeitsanweisung.

C
celestro

25.01.2019 um 13:21 Uhr

das der Computer mit Passwort geschützt werden muß ... kein Ding. Aber der Schutz ist ja normalerweise auch gegeben, wenn es ein kürzeres Passwort ist.

A
AlterMann

25.01.2019 um 14:11 Uhr

Ich sehe hier auch keine Mitbestimmung. Vor allem aber würde mich interessieren, was der BR bei diesen Anweisungen denn mitbestimmen wollte?? Der Nebeneffekt bei solchen Disputen mit dem AG wird regelmäßig sein, dass der schon beim Gedanken an den BR mit den Augen rollt...

M
metaller833

25.01.2019 um 14:23 Uhr

@alterMann Im Gremium gibt es personen, die wollen aus Prinzip ihre Rechte einfordern/wahrnehmen, auch wenn es ihhaltliuch keinen sinn macht...

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