Erstellt am 08.03.2016 um 00:15 Uhr von paula
Fuhrparkordnung kann ja ganz viel sein... was plant denn der AG hier ganz konkret?
Erstellt am 08.03.2016 um 09:12 Uhr von gironimo
Ich würde mal sagen: Die Teile, die Verhalten und Ordnung betreffen sind mitbestimmungspflichtig - die anderen nicht. Also ein Mischfall.
Erstellt am 08.03.2016 um 12:49 Uhr von paula
ich bewundere Dich für Deine Glaskugel ;)