Erstellt am 08.03.2016 um 09:30 Uhr von gironimo
2 Standorte?
Sind das denn nicht zwei Betriebe?
siehe hierzu §§ 1 und 4 BetrVG.
Gegebenenfalls müsste der eine Standort dann erst einmal abstimmen, ob er bei Euch mit wählen will.
Wenn ja, müssen alle zur Versammlung kommen.
Außerdem: Ist denn wirklich sichergestellt, dass alle AN einen PC vor der Nase haben? Also auch Hilfskräfte, Reinigung, Elternzeitler usw.
Ich würde um ganz sicher zu sein, vielleicht doch das eine oder andere Blatt Papier ausdrucken und ans schwarze Brett hängen (Wahlausschreiben, Einladung zur Versammlung usw.). Prüft das auf jeden Fall genau. Bei den Juristen und Gesetzgebern ist die moderne IT-Technik erst partiell angekommen.
Erstellt am 08.03.2016 um 13:16 Uhr von Hartmut
Sonneflower, merke: Im Betriebsrat muss alles immer körperlich anwesend sein. Nix Videokonferenz oder so. :)
Einladungen per E-Mail sind ok, solange sichergestellt ist, dass jeder per E-Mail erreichbar ist. Wir haben bei uns ein paar MA ohne E-Mail, für die hängt die Einladung im Pausenraum und am Werkseingang groß aus.