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Neugründung Betriebsrat vereinfachtes Wahlverfahren - 2 Standorte

S
Sonneflower
Nov 2016 bearbeitet

Wir möchten in einer Firma mit ca. 45 Angestellten einen Betriebsrat gründen. Jetzt haben wir 2 Standorte und wollen einen einheitlichen BR gründen. Dazu jetzt ein paar Fragen: Können die Mitarbeiter des anderen Standorts per Telefon oder Videochat an der Betriebsversammlung zu Wahl des Wahlvorstandes teilnehmen oder müssen Sie anreisen? Können die Einladungen und alles weitere per E-Mail verschickt werden? Kann man allen Schriftverkehr dazu auf einem PC-Laufwerk bereitstellen, auf den jeder Mitarbeiter Zugriff hat?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

08.03.2016 um 10:30 Uhr

2 Standorte?

Sind das denn nicht zwei Betriebe?

siehe hierzu §§ 1 und 4 BetrVG.

Gegebenenfalls müsste der eine Standort dann erst einmal abstimmen, ob er bei Euch mit wählen will.

Wenn ja, müssen alle zur Versammlung kommen.

Außerdem: Ist denn wirklich sichergestellt, dass alle AN einen PC vor der Nase haben? Also auch Hilfskräfte, Reinigung, Elternzeitler usw.

Ich würde um ganz sicher zu sein, vielleicht doch das eine oder andere Blatt Papier ausdrucken und ans schwarze Brett hängen (Wahlausschreiben, Einladung zur Versammlung usw.). Prüft das auf jeden Fall genau. Bei den Juristen und Gesetzgebern ist die moderne IT-Technik erst partiell angekommen.

H
Hartmut

08.03.2016 um 14:16 Uhr

Sonneflower, merke: Im Betriebsrat muss alles immer körperlich anwesend sein. Nix Videokonferenz oder so. :) Einladungen per E-Mail sind ok, solange sichergestellt ist, dass jeder per E-Mail erreichbar ist. Wir haben bei uns ein paar MA ohne E-Mail, für die hängt die Einladung im Pausenraum und am Werkseingang groß aus.

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