Erstellt am 07.03.2016 um 10:10 Uhr von gironimo
Ihr müsst ein Ersatzmitglied einladen.
Aber keines bestimmen. Es steht fest, wer dran ist (nämlich der nächste, der gewählt worden wäre; eventuell Quote und Listenproporz beachten)
Zeitweilig: Jede Ausfallzeit, die wieder beendet wird
Erstellt am 07.03.2016 um 17:22 Uhr von Hoppel
@ acertom
Eine ZEITWEILIGE Verhinderung sagt zunächst einmal nur aus, dass das BRM nicht aus dem BR ausgeschieden ist und für die Zeit der Verhinderung durch ein Ersatzmitglied vertreten werden muss.
Eine zeitweilige Verhinderung kann unterschiedlich lange gegeben sein.
Wenn der BR z.B. zur Versetzung des BRM Müller angehört wird, ist Müller nur für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt verhindert.
Selbst wenn dieser TOP in nur fünf Minuten abgehandelt ist, muss für diese fünf Minuten ein Ersatzmitglied geladen werden.
Eine zeitweilige Verhinderung könnte sich aber auch über Tage, Wochen, Monate, Jahre erstrecken!
Erstellt am 09.03.2016 um 13:05 Uhr von acertom
Halo nochmal,
also auch wenn es um keinerlei abstimmung gehen, sollte , sondern nur um eine Sitzung. ob es in einem Geschäftsberreich probleme geben sollte muss man ein ersatz kümmern ?
danke