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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neues Vergütungsmanagement anzweifeln?

M
Meerjungfrau
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, der Arbeitgeber hat durch die Verschmelzung zweier Firmen ein neues Vergütungsmanagement eingeführt. Es gab neue Stellenbeschreibungen und Bewertungen. Dieses wurde von ihm bezahlt und von einer privaten Firma durchgeführt. Allerdings gibt es bei uns einen Tarifvertrag und ein Vergütungsgruppenverzeichnis das beispielhaft anhand von Hauptaufgaben die Vergütungsbandbreite vorgibt. Ich bin mit der Stellenbewertung durch diese Firma nicht einverstanden . Was für möglichkeiten stehen mir offen. Gewerkschaft? Klage?

Viele Grüße

Meerjungfrau

81903

Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

06.03.2016 um 17:05 Uhr

Ja!

Ja!

G
gironimo

07.03.2016 um 09:42 Uhr

Da es um die Anwendung des Tarifes geht, ist die Gewerkschaft genau der richtige Ansprechpartner.

Gäbe/gibt es keinen Tarif, wären Vergütungsbandbreiten allgemeine Entgeltgrundsätze und daher Mitbestimmungspflichtig im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

Also habt Ihr hier einen Unterlassungsanspruch (§ 23 Abs. 3 BetrVG) und könntet hinsichtlich der Vergütungsgruppen die E-Stelle anrufen.

Aber erst einmal kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen.

R
rolfo

07.03.2016 um 12:53 Uhr

Gironimo, ich bewundere deinen untrüglichen Blick in die Glaskugel. Wo hast du gelesen dass es im Betrieb von Meerjungfrau einen BR gibt.

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