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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gerstern BR Wahlen - was kann man tun um jungen Kandidaten eine Chance zu geben?

L
Labrador
Nov 2016 bearbeitet

Guten morgen, bei uns im Betrieb ist gestern gewählt worden. Es kommen 11 Leute in den Br. Leider ist es nicht zu einer Personenwahl gekommen sondern Listenwahl. Erste Liste 1.Person 2 Liste Verdi. ( für mich der größte Beschiss,wer hat sowas erfunden?? ) Nun meine Frage, es sind bei uns seit fast 16 Jahren immer die gleichen Leute im Br. Der Wahlvorstand stellt immer die gleichen auf es gibt viele junge Leute die hoch Motiviert sind und auch mal im Br.tätig sein wollen. Zur Antwort bekommt man der Wahlvorstand hat so entschieden. Hier ensteht der Eindruck,das die Leute sich immer wieder aufstellen lassen nur um ihren Arbeitsplatz zu retten. Der Br. der schon wieder gewält wurde lebt in der Steinzeit. Unser Kreisgeschätsführer lacht sich immer ein Loch im Bauch weil er so leichtes Spiel hat mit ihnen. Ein Br. aus Jung Und Alt finde ich besser. Was kann man dagegen tun ?? Kannn man eine Br.Wahl anzweifeln ?? Und nach Personenwahl wählen da weiß doch jeder wo er steht ?? vielen Dank im Vorraus

2.72605

Community-Antworten (5)

P
p.g.

05.04.2006 um 10:35 Uhr

Bei 11 BRM kann der Wahlvorstand nicht entscheiden ob eine Persönlichkeitswahl oder eine Listenwahl stattfindet. Wenn eine 2 Liste eingereicht wird ist das automatisch eine Listenwahl. Bei der nächsten Wahl suche Dir ein paar fähige und beliebte Kollegen und mache eine eigene Liste auf. Nein diese Wahl ist gelaufen, oder du hast konkrete Anhaltspunkte die Wahl anzufechten. In diesem Fall suche Dir 3 Kollegen die das genau so sehen und ziehe vor das Arbeitsgericht.

O
Olaf0412

05.04.2006 um 10:46 Uhr

Also, langsam und der Reihe nach....

Zu allererst: Der Wahlvorstand hat nicht zu entscheiden, wer sich aufstellt und wer nicht, sondern die wahlberechtigten Arbeitnehmer schlagen Kandidaten aus ihren Reihen vor. Das geschieht in Form von Vorschlagslisten, die der Wahlvorstand entgegenzunehmen und auf Gültigkeit zu prüfen hat.

Im normalen Wahlverfahren (wie bei Euch angewandt) ist es so, dass, sobald mehr als eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird, automatisch Listenwahl durchgeführt wird. Das, was für Dich 'der größte Beschiss' ist, steht so im Gesetz geschrieben und kann nicht anders gehandhabt werden, weder durch Entscheidung des Wahlvorstands, noch durch Abstimmung durch die Arbeitnehmer - nicht mal der Papst könnte das...

Wenn es wirklich so gelaufen ist, dass der Wahlvorstand Mist gebaut hat und -wie auch immer- keine anderen Kandidaten zugelassen hat (das lese ich so aus deinem Posting), dann ist die gesamte Wahl sehr wohl anfechtbar --> § 19 BetrVG

Eine Anfechtung ist innerhalb 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses möglich. Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens 3 Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber.

B
Benno_BRB

05.04.2006 um 16:51 Uhr

Ergänzend zu Olaf0412:

Die Gewerkschaft hat vielleicht nur leichtes Spiel mir dem BR, weil der BR die Gewerkschaft ist?!

Warum habt Ihr keine eigene Liste gemacht? So hoch kann die Motivation ja nicht sein?

Wenn der - wiedergewählte - BR auch gleichzeitig der Wahlvorstand ist, dann kann es schon sein, dass er seine Schäfchen trocken behalten will. Aber dies wäre zu beweisen. Wenn Ihr eine eigene Liste gemacht habt, dann müsst Ihr die Ablehnungsgründe des WV in den Händen halten und zur Not vor das zuständige Arbeitsgericht ziehen....

Benno

L
Labrador

06.04.2006 um 11:21 Uhr

hallo die haben uns verarscht 11 leute kommen rein hatte platz 10 also sagte man mir kein problem komme ja sowieso rein hätte ich das gewußt mit dem verhältnis männer f rauen dann hätte ich eine eigene liste gemacht

T
tom

06.04.2006 um 12:19 Uhr

Neben Mindestsitzen des Geschlechts in der Minderheit auch noch zur Verhältniswahl und Stimmauszählung bei Listenwahl informieren! Dann wird Dir einiges klar!!!!!

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