Erstellt am 05.04.2006 um 08:35 Uhr von p.g.
Bei 11 BRM kann der Wahlvorstand nicht entscheiden ob eine Persönlichkeitswahl oder eine Listenwahl stattfindet. Wenn eine 2 Liste eingereicht wird ist das automatisch eine Listenwahl.
Bei der nächsten Wahl suche Dir ein paar fähige und beliebte Kollegen und mache eine eigene Liste auf.
Nein diese Wahl ist gelaufen, oder du hast konkrete Anhaltspunkte die Wahl anzufechten. In diesem Fall suche Dir 3 Kollegen die das genau so sehen und ziehe vor das Arbeitsgericht.
Erstellt am 05.04.2006 um 08:46 Uhr von Olaf0412
Also, langsam und der Reihe nach....
Zu allererst: Der Wahlvorstand hat nicht zu entscheiden, wer sich aufstellt und wer nicht, sondern die wahlberechtigten Arbeitnehmer schlagen Kandidaten aus ihren Reihen vor. Das geschieht in Form von Vorschlagslisten, die der Wahlvorstand entgegenzunehmen und auf Gültigkeit zu prüfen hat.
Im normalen Wahlverfahren (wie bei Euch angewandt) ist es so, dass, sobald mehr als eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird, automatisch Listenwahl durchgeführt wird.
Das, was für Dich 'der größte Beschiss' ist, steht so im Gesetz geschrieben und kann nicht anders gehandhabt werden, weder durch Entscheidung des Wahlvorstands, noch durch Abstimmung durch die Arbeitnehmer - nicht mal der Papst könnte das...
Wenn es wirklich so gelaufen ist, dass der Wahlvorstand Mist gebaut hat und -wie auch immer- keine anderen Kandidaten zugelassen hat (das lese ich so aus deinem Posting), dann ist die gesamte Wahl sehr wohl anfechtbar --> § 19 BetrVG
Eine Anfechtung ist innerhalb 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses möglich.
Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens 3 Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber.
Erstellt am 05.04.2006 um 14:51 Uhr von Benno_BRB
Ergänzend zu Olaf0412:
Die Gewerkschaft hat vielleicht nur leichtes Spiel mir dem BR, weil der BR die Gewerkschaft ist?!
Warum habt Ihr keine eigene Liste gemacht? So hoch kann die Motivation ja nicht sein?
Wenn der - wiedergewählte - BR auch gleichzeitig der Wahlvorstand ist, dann kann es schon sein, dass er seine Schäfchen trocken behalten will. Aber dies wäre zu beweisen. Wenn Ihr eine eigene Liste gemacht habt, dann müsst Ihr die Ablehnungsgründe des WV in den Händen halten und zur Not vor das zuständige Arbeitsgericht ziehen....
Benno
Erstellt am 06.04.2006 um 09:21 Uhr von Labrador
hallo
die haben uns verarscht 11 leute kommen rein hatte platz 10 also sagte man mir kein problem komme ja sowieso rein hätte ich das gewußt mit dem verhältnis männer f rauen dann hätte ich eine eigene liste gemacht
Erstellt am 06.04.2006 um 10:19 Uhr von Tom
Neben Mindestsitzen des Geschlechts in der Minderheit auch noch zur Verhältniswahl und Stimmauszählung bei Listenwahl informieren!
Dann wird Dir einiges klar!!!!!