Erstellt am 30.04.2006 um 12:23 Uhr von Fayence
Zu 1) Wenn die Unterlagen bereits per Post unterwegs sind, wäre die Zahlung von "Nachporto" sicherlich die günstigste Variante. Würde ich mit dem AG abklären!
Zu 2) Eingegangene Briefwahlunterlagen dürfen ausschließlich in öffentlicher Sitzung kurz vor Ende der Stimmabgabe geöffnet werden, §26 Abs.1 WO.
Die Umschläge für die Stimmzettel müssen völlig identisch und neutral sein, was nicht gegen eine einheitliche Kennzeichnung spricht.
Zu 3) Siehe 2
Zu 4) Ein Verstoss gegen §26 Abs. 1 WO berechtigt zweifelsfrei zu einer Wahlanfechtung, welcher auch von jedem Gericht stattgegeben wird.
Gruß
Fayence
Erstellt am 30.04.2006 um 13:39 Uhr von maria s.
@ Fayence
Was heißt öffentliche Sitzung? Muß, dann außer dem Wahlvorstand noch jemand anderes vor Ort sein? Oder reicht es die Umschläge im beisein des Wahlvorstandes zu öffnen?
Erstellt am 30.04.2006 um 14:39 Uhr von Fayence
Maria,
die Öffentlichkeit wird allein dadurch hergestellt, indem der WV keinem AN verweigern darf, bei der Öffnung der Umschläge anwesend zu sein.
Gleiches gilt für die Stimmauszählung, deren Zeitpunkt nicht umsonst im Wahlausschreiben anzugeben ist.
Sind zum Ende der Stimmabgabe keine AN des Betriebs anwesend, kann der WV die Briefwahlunterlagen trotzdem öffnen und die gültigen Stimmabgaben der Wahlurne beifügen. Er darf dieses nur nicht vorher tun!
Auch ist nur der Wahlvorstand berechtigt, die Briefwahlunterlagen zu öffnen!
Erstellt am 30.04.2006 um 14:50 Uhr von maria s.
@ Fayence
Vielleicht kannst du mir diese Frage auch noch beantworten? Wir haben die Stimmzettel zugeschickt bekommen, weiss allerdings nicht wieviele, ich gehe aber davon aus wenn 100 Mitarbeiter beschäftigt sind , dass wir auch 100 Stimmzettel bekommen und nicht 110, oder ? Müssen die restlichen Stimmzettel, die nicht gebraucht wurden zu den Wahlakten gelegt werden oder dürfen die in den Müll.
Ich danke dir.
maria s.
Erstellt am 30.04.2006 um 18:47 Uhr von Fayence
@ maria s.
Eigentlich bestellt ein WV immer ein paar Stimmzettel mehr und eine spezielle Regelung bzgl. überschüssiger Stimmzettel ist mir nicht bekannt.
Daher würde ich diese nach Ende der Stimmabgabe entwerten (z.B. einfach lochen) und dann in der Papiertonne entsorgen!