1.Unser Wahlvorstand wollte die Briefwahlunterlagen verschicken und hat aber die Umschläge, mit dem falschen Rückporto versehen. Ich habe ihn darauf hingewiesen, vor er die Unterlagen verschickt hat. Trotzdem wurden die Unterlagen mit falschen Rückporto rausgeschickt!
Was kann man dagegen machen?
2.Warum müssen die Wahlumschläge nicht zugeklebt sein? Der Wahlvorstand hat doch immer die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen( wenn sie nicht bei der Stimmenauszählung aufgemacht werden) zu manipulieren. Mit einfachen weissen Wahlumschläge, kann man doch an jeder Ecke kaufen ( müssen die nicht wie bei den Parteiwahlen) mit einer Nummer o. einem Aktenzeichen versehen sein? Kann man wenn man Bedenken die Wahl anzweifeln und wo kann man sich da einen richtig guten Rat holen.
3.Müssen die Briefwahlunterlagen erst kurz vor der Auszählung aus den grossen Umschlägen mit der Bescheinigung und den Stimmzettel entnommen und die Stimmzettel in die Wahlurne geworfen werden? Oder dürfen die Stimmzettel schon vor Wahlbeginn in der Urne (evtl. schon vorherige Änderung der Stimmzettel durch den wo sie eingeworfen hat)!
4. Was kann man dagegen tun, wenn dies der Fall war-egal wieviel Briefwähler es waren. Dieser Missbrach ist doch nicht hinzunehmen!

Ich freue mich auf eure Antworten
maria s.