Erstellt am 17.02.2015 um 08:54 Uhr von Fragenmann
Wenn der Betriebsrat es für erforderlich erachtet diese Unterlagen erläutert zu bekommen um sich ein umfassendes Bild machen zu können ;)
Erstellt am 17.02.2015 um 09:28 Uhr von gironimo
Eine Auflistung der Themen findest Du im § 106 Abs. 3 BetrVG.
Gerade die dort genannte Nr. 10 macht deutlich, dass man kaum auflisten kann, was der WA alles braucht.
Und ja, Ihr könnt die Kosten erfragen.
Besser wäre es aber aus meiner Sicht, der BR würde sich gleich im Zuge seiner Mitbestimmung um dieses System kümmern und mit dem AG eine entsprechende BV erarbeiten.
Erstellt am 19.02.2015 um 16:10 Uhr von Itssoeasy
Der Wirtschaftsausschuss hat das Recht ALLES zu sehen, was das Unternehmen betrifft. Lasst euch Schulen und ihr werdet staunen, so ging es uns auch!!!