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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welche Informationen stehen dem Wirtschaftsausschuss zu?

M
Meerjungfrau
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

In unserem Betrieb mit 550 Mitarbeitern wurde durch Mitarbeit eines externen Beraters ein neues Vergütungsmanagement erstellt. Darf der Wirtschaftsausschuss die Kosten für diese Dienstleistung als Unterlagen einfordern?

Grüße

Meerjungfrau

1.00803

Community-Antworten (3)

F
Fragenmann

17.02.2015 um 09:54 Uhr

Wenn der Betriebsrat es für erforderlich erachtet diese Unterlagen erläutert zu bekommen um sich ein umfassendes Bild machen zu können ;)

G
gironimo

17.02.2015 um 10:28 Uhr

Eine Auflistung der Themen findest Du im § 106 Abs. 3 BetrVG.

Gerade die dort genannte Nr. 10 macht deutlich, dass man kaum auflisten kann, was der WA alles braucht.

Und ja, Ihr könnt die Kosten erfragen.

Besser wäre es aber aus meiner Sicht, der BR würde sich gleich im Zuge seiner Mitbestimmung um dieses System kümmern und mit dem AG eine entsprechende BV erarbeiten.

I
Itssoeasy

19.02.2015 um 17:10 Uhr

Der Wirtschaftsausschuss hat das Recht ALLES zu sehen, was das Unternehmen betrifft. Lasst euch Schulen und ihr werdet staunen, so ging es uns auch!!!

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