Darf Teamleiter Gehalt sehen?
Hallo BR-Kollegen,
dürfen Teamleite die Gehälter der Mitarbeiter, für die sie zuständig sind, sehen? Sodass nur die Eingruppierung ersichtlich ist, nicht aber das Gehalt. Darf ihnen das verwehrt werden, wenn der Mitarbeiter es nicht will, dass der Teamleiter einsicht hat? Hintergrung ist der, dass ein TL seinen MA beurteilt hat und den falschen Einwurf gab: "Du bekommst ja auch zu deinem Gehalt eine Prämie!" So hat der TL die Beurteilung argumentiert, was ja mit der Leistung nichts zu tun hat. Nun fragt eben der MA, ob er die Einsicht seinem TL verwehren kann.
Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (7)
04.03.2016 um 09:28 Uhr
Das Gehalt geht nur den etwas an, der es Zahlt und der der es bekommt. Abgesehen von denen die mit den Daten Arbeiten müssen wie Perso oder BR.
Aber ein TL hat meiner Ansicht nach kein recht das zu erfahren. Nachher bekommt er noch mit das der MA mehr verdient als er.... :)
04.03.2016 um 13:18 Uhr
Ich würde als BR eher hinterfragen, ob das vereinbarte (und hoffentlich mitbestimmte) Beurteilungsgespräch in dieser Abteilung richtig funktioniert - und ob der Teamleiter hierfür richtig geschult ist.
04.03.2016 um 13:40 Uhr
@gironimo Berechtigte Frage, aber wir vom BR haben das mit der Schulung für die TL nach ewigen Versuchen endlich geschafft. Die werden seit 1,5 Jahren geschult, nur bringt es nichts, wenn es nicht bei den TL ankommt.
Gibt es da was von der Gesetzesseite, dass die TL die Gehälter nicht sehen dürfen?
Danke für eure Antworten.
04.03.2016 um 14:02 Uhr
Ob die TL die Gehälter sehen "dürfen" hängt einzig und alleine davon ab, welche Aufgaben sie konkret machen.
Besteht innerhalb ihrer Aufgaben eine Notwendigkeit, die Gehälter zu sehen?
04.03.2016 um 15:03 Uhr
@Pjöööng,
die TL sind disziolinarische Vorgesetzte, machen die Sicherheitsunterweisungen, Beurteilen die MA, ordnen Überstunden an (mit Mitbestimmung des BR`s natürlich). Über dies TL steht dann ein Bereichsleiter.
04.03.2016 um 20:11 Uhr
Es gibt ja im BDSG das Prinzip der Datensparsamkeit: § 3a Satz 1 BDSG: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Ich wüsste nicht, wie ein TL das Wissen um Prämienzahlungen sachgerecht nutzen könnte. Das mag bei Euch aber trotzdem so sein. Vor allem ist nicht klar, ob der TL bei der Entscheidung über die Prämie mitwirkt.
04.03.2016 um 23:43 Uhr
Es kommt halt drauf an. Unsere TL beurteilen die Eingruppierung und die Leistung und beantragen sehr individuelle Prämien. Da sehe ich es als völlig normal an dass die auch das Gehalt sehen
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