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Anonymisierung Namen MA

L
Lucamat
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend, ich möchte mal wieder eine Frage stellen. Es geht um die Auswertung jeglicher Art, die mit MA zu tun haben. Können wir verlangen, dass MA Namentlich auf keinen Listen auftauen? Weder auf Überlastungsanzeigen, noch zur auswertung von Verkäufen etc. Das heißt, dass der AG nie Rückschlüsse auf MA führen kann. Beste Grüße und Danke vorrab

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

04.03.2016 um 16:35 Uhr

Überlastungsanzeigen< - ? Da muss man doch wissen, von wem sie kommt, sonst kann man doch nicht reagieren.

Im Übrigen: "Rennlisten" - also wer ist der Top-Verkäufer - oder andere Listen, die vergleichend im Betrieb veröffentlicht werden, laufen nur mit dem BR und je nach Inhalt auch nur mit ausdrücklicher Zustimmung der AN.

Da könnt Ihr tatsächlich in dieser Richtung aktiv werden (aber da schaut genau, welche Listen Ihr meint)

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