Guten Abend,
ich möchte mal wieder eine Frage stellen. Es geht um die Auswertung jeglicher Art, die mit MA zu tun haben. Können wir verlangen, dass MA Namentlich auf keinen Listen auftauen? Weder auf Überlastungsanzeigen, noch zur auswertung von Verkäufen etc. Das heißt, dass der AG nie Rückschlüsse auf MA führen kann.
Beste Grüße und Danke vorrab