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Leistungskontrolle ohne Zustimmung des BR?

G
Gladbachfocus1
Feb 2023 bearbeitet

Guten Morgen, darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung des BR eine Liste auslegen in die jeder Mitarbeiter eintragen muss wann und wie lange er welchen Hochregal Stapler, Verladestapler, Ameise usw gefahren hat. In unseren Augen geht es ihm nur darum zu kontrollieren wie viel Paletten welcher Mitarbeiter mit dem jeweiligen Fahrzeug bewegt hat. Da es für jedes Fahrzeug Fahraufträge gibt, kann er problemlos sehen wie viele davon der Mitarbeiter abgearbeitet hat, und da diese " Erhebung" namentlich und nicht anonym gemacht wird, sind wir doch in der Mitbestimmung oder?

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Community-Antworten (3)

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Catweazle

05.02.2023 um 12:18 Uhr

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Leistung und das Verhalten am Arbeitsplatz kontrollieren. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dieses Listen öffentlich ausliegen dürfen.

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lolium

05.02.2023 um 17:47 Uhr

welche Mitbestimmungsrecht sind hier betroffen? § 87 bezieht sich auf die Einführung von "technischen Einrichtungen" die eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle ermöglichen, nicht auf handgeschrieben Listen. Er kann aus meiner Sicht schon Leistungsnachweise verlangen oder sich auch selber hinsetzen und Paletten zählen. Ist es eine Fragen von "Ordnung und Verhalten"? Aber auf jeden Fall sehen ich hier wie Catwazle den Datenschutz betroffen. Das Ganze öffentlich auszulegen könnte ihr sicherlich unterbinden.

G
ganther

06.02.2023 um 15:16 Uhr

"Das Ganze öffentlich auszulegen könnte ihr sicherlich unterbinden." Der BR eher nicht--- wenn dann ein Datenschützer

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