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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fragen zur Betriebsversammlung

B
Brsibel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

Wir hat eine Betriebsversammlung für die im Vorfeld die Mitarbeiter Mitarbeiterinnen Fragen an die Geschäftsleitung oder den Betriebsrat stellen konnten die wurden auf der Betriebsversammlung auch von der Geschäftsleitung und den Betriebsrat beantwortet. Es Waren aber von der Belegschaft nur 1/3 auf dieser Veranstaltung ( zur Zeit hoher Krankenstand ).

Muss der Betriebsrat jetzt die Fragen zur Betriebsversammlung welche der Betriebsrat und die Geschäftsleitung für die Mitarbeiter beantworten haben am schwarzen Brett aushängen mit den Antworten ?

Welcher Paragraph des BetVG glitt hier ?

Muss die Geschäftsleitung da mit ins Boot geholt werden?

Vielen Dank für die Antworten.

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Community-Antworten (2)

M
Moreno

02.03.2016 um 21:44 Uhr

Ne muss er nicht wenn jemand krank war und die BV verpasst hat kann ja z.B. Die Sprechstunde nutzen um sich Informationen zu holen.

B
Belveda

03.03.2016 um 08:57 Uhr

Führt jemand von euch bei Betriebsversammlungen Protokoll? Wir machen das seit ca. einem Jahr und stellen dieses Protokoll den Kollegen zur Verfügung. Kommt gut an.

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