Hallo Kollegen und Kolleginnen,


Wir hat eine Betriebsversammlung für die im Vorfeld die Mitarbeiter Mitarbeiterinnen Fragen an die Geschäftsleitung oder den Betriebsrat stellen konnten die wurden auf der Betriebsversammlung auch von der Geschäftsleitung und den Betriebsrat beantwortet.
Es Waren aber von der Belegschaft nur 1/3 auf dieser Veranstaltung ( zur Zeit hoher Krankenstand ).

Muss der Betriebsrat jetzt die Fragen zur Betriebsversammlung welche der Betriebsrat und die Geschäftsleitung für die Mitarbeiter beantworten haben am schwarzen Brett aushängen mit den Antworten ?

Welcher Paragraph des BetVG glitt hier ?

Muss die Geschäftsleitung da mit ins Boot geholt werden?

Vielen Dank für die Antworten.