In unserem Unternehmen wird gerade die Schließanlage umgerüstet und dann ist der Zugang nur noch mit Transpondern möglich. Unser BR möchte für sein Büro weiterhin das alte Schloss mit Schlüsseln verwenden, da er der Meinung ist, so hat er die Kontrolle über die jeweiligen Zugangsberechtigungen.
Kann der AG hier auf die neue Umstellung pochen oder reicht für den BR das Argument, dass der BR beim Transponder die Zugangsberechtigungen bei den übrigen Beschäftigten nicht oder nur sehr schwer nachprüfen kann.
Vielen Dank für eure Antworten.