Erstellt am 28.05.2013 um 09:21 Uhr von gironimo
Wenn Ihr Transponder einsetzt, habt Ihr doch auch sicherlich eine BV dazu und darin die Zugangsrechte und Kontrollmechanismen geregelt.
Ich denke, wenn jemand mit einem Generalschlüssel einfach unberechtigt das BR-Büro betritt, hinterläßt er keine Spuren. Beim Transponderschließsystem wird der Zugang registriert. Wer da also rein will, muss einen weiteren Schritt tun, um seine Missetaten zu verbergen. Ob er dies kann, sei dahingestellt.
Erstellt am 28.05.2013 um 09:40 Uhr von Fliege
@gironimo
Der AG hat im Vorfeld dem BR auf dessen Anfrage hin schriftlich mitgeteilt, dass keine Erfassung der Schließvorgänge gegeben ist.
Genügt dies oder sollen wir auf eine BV bestehen?
Gibt es dazu evtl. Links um sich weiter belesen zu können?
Vielen Dank.
Erstellt am 28.05.2013 um 11:12 Uhr von Snooker
@Fliege
Mit solchen Transpondern könnte der AG jeden MA, egal wo er sich auf dem Gelände aufhält orten und das nicht nur wenn der MA den Chip an bestimmten Bereichen nutzt. Heisst auf gut Deutsch gesagt es könnte das Verhalten der Arbeitnehmer kontrollieren § 87 Abs 1 Nr.1
Weiter ist, wie funktionieren die Chipkarten und die Schliesanlagen. Kommen die Daten an einem Servers irgendeines PC´s innerhalb oder außerhalb des Werksgeländes an. So haben wir dann noch § 87 Abs 1 Nr 6. Wenn das geht das ganze Programm runter : Welche Software wird benutzt, wer hat Lese- und wer hat Schreibrechte in diesem Programm (br sollte immer Leserechte haben). Wo sind welche Schnittstellen? wie lange werden welche Daten gespeichert. Haben alle Mitarbeiter zu allen Türen mit Chip Zugang und sind einige Türen für bestimmte MA gesperrt (zumindest BRV sollte überall Zugang haben). Das sind Dinge die mir so aus dem Stehgreif einfallen zu einer notwendigen BV.
Ein AG wird zwar immer sagen er macht keine Verhaltenskontrolle damit, aber auf das Wort würde ich mich nie verlassen da man nie in die Zukunft schauen kann. Setzt fest das wenn doch mal da rein geschaut werden muss, das aufgrung der daraus gewonnenen Kentnisse kein MA mit personellen Konsequenzen rechnen muss. Wir hatten seinerzeit externe Berater bei unserer BV hinzu gezogen.
Erstellt am 28.05.2013 um 11:15 Uhr von Watschenbaum
ihr solltet auf einer BV bestehen
mitteilen kann der AG viel, zumindest theoretisch ist eine mögliche Kontrolle der Mitarbeiter nicht auszuschließen, deshalb Mitbestimmung nach 87,1,6
eine Arbeitshilfe :
http://www.br-arbeitskreis-sapnt.de/DWD/_111327/upload/media_4130.pdf
Erstellt am 28.05.2013 um 11:35 Uhr von mitleserinnenn
Ihr solltet euch in der BV auch due Auswertung des Zuganges zum BR Büro zusichetn lassen, auch wenn der Zugang zu anderen Büros nicht festgehalten wird. Denn dem BR sollte es möglich sein fesstellen zu können wer wann wie in seinem Büro war. Auch zum Schutze vor zu neugieriegen AG.
Erstellt am 28.05.2013 um 12:05 Uhr von Valdi
@ Snooker / alle BR-Mitgl. haben Zugang ueberall / der oder die BRV haben keine Sonderstellung ! Wir haben alle (BR) einen Transponder und auch unsere Karten oeffnen alle Tueren. Teamarbeit ist wichtig ! Finde Transponder oky.
Erstellt am 28.05.2013 um 12:12 Uhr von gironimo
wie hier schon gesagt wurde - eine BV würde ich auf jedem Fall machen. Bei der Mitbestimmung des § 87 BetrVG reicht es ja aus, dass die Anlage technisch dazu geeignet ist personenbezogene Daten zu erfassen und auswertbar zu machen. Wenn dies niemand tun will, wird es so vereinbart.
Irgend welche Daten werden ja schon systembedingt erfasst werden müssen. Am Besten lässt Ihr Euch das ganze System mal von der Herstellerfirma erläutern. Vom Grundsatz her finde ich das System aber durchaus akzeptabel.
Erstellt am 28.05.2013 um 12:44 Uhr von Snooker
@Valdi
Ist mir im Prinzip schon klar. Hat auch nix mit Sonderstellung eines BRV zu tun, sondern mit Verhandlungsspielraum den man sich offen lassen kann.
Erstellt am 28.05.2013 um 14:34 Uhr von Hoppel
@Snooker
"Welche Software wird benutzt, wer hat Lese- und wer hat Schreibrechte in diesem Programm (br sollte immer Leserechte haben). "
Warum sollte ein BR IMMER Leserechte haben? Und wie willst Du diesen Anspruch begründen?
"Haben alle Mitarbeiter zu allen Türen mit Chip Zugang und sind einige Türen für bestimmte MA gesperrt (zumindest BRV sollte überall Zugang haben)."
Warum sollte ein BRV überall FREIEN Zugang haben? Sollte mein Büro während meiner Abwesenheit einfach von einem BRM geöffnet und betreten werden und ich würde davon erfahren, wäre der Teufel los ...
Erstellt am 28.05.2013 um 15:22 Uhr von Snooker
@Hoppel
Die Leserechte für den BR würde ich in so einem Falle immer mit dem § 80 BetrVG begründen.
Der BR hat nicht nur zu wachen, sondern auch zu überwachen. Dies kann er aber im allegemeinen nur wenn er selbstständige Leserechte hat, und nicht erst dann wenn er anmelden muss wann er lesen will in diesem Programm. In unseren 1,5 jährigem Verhandeln über die Einführung von SAP habe ich genug kennen gelernt wie man einzelne Masken im Programm vorab sperren kann wenn man sich vorab melden müsste oder wenn andere die Fenster öffnen und der BR nur daneben sitzt. Diese hätten wir aber auch nie heraus gefunden wenn wir nicht ein super externes Unternehmen an unserer Seite gehabt hätten, die uns Beraten haben.
So ist ebend immer alles zur selbstständigen Erledigung.
Wie es sich auch bei den chips verhalten könnte. Ich persönlich bin zwar nicht der Meinung das ein BR in jedem Zimmer rumwandern können sollte dürfen, aber als BR würde ich es erstmal einfordern. Durchbekommen würde iches wohl auch; auch für Einzelbüros. Diese sind nämlich nicht mehr und nicht weniger als wie ein größerer Raum(sprich Halle) wo mehrere Menschen arbeiten. Bei einem ist es ein Raum der für eine Person vom AG zur Verfügung gestellt wird, und bei dem anderen sind es mehrere Menschen in einem Raum. Fakt ist aber, es geht hier um das Eigentum des AG das und nicht um die Befindlichkeit einer einzelnen Person. So müsste also der Teufel mit den Engelchen gemeinsam in den Gospelchor. (lach)
Erstellt am 28.05.2013 um 15:55 Uhr von mitleserinnenn
Dem BR steht nicht zwingend ein uneingeschränktes Zugangsrecht zu. Es gibt durchaus Bereiche wo der BR kein Zutrittsrecht hat, zB Räume der GL oder auch SBV und Betriebsarzt und Räume wo es ggf nur nach Anmeldung und in Begleitung Zugang hat, zB Sicherheits-/Kassenbereiche und EDV