Einbau einer Schliessanlage - Mitspracherecht?
Hallo zusammen, Haben wir in irgendeiner Form Mitspracherecht beim Einführen einer neuen(alten) Schließanlage?
Unser Arbeitgeber hat noch ein paar Schlösser die zu einer Schließanlage gehören rumliegen, diese wurde an einem anderen Standort genutzt. Die Schließanlage basiert auf Transpondern und in den Schlössern kann ein Schliessplan programmiert werden. Ausserdem kann man bei einigen Schlössern auslesen, wer wann das Schloss genutzt hat. Zur Zeit verwenden wir eine Schließanlage für das gesamte Gebäude (auch noch andere Mieter) Da wir mehrere Eingänge haben wird jetzt überlegt, unsere eigene Schliessanlage wieder zu verwenden. Vorteile: Verlust eines Transponders hätte nicht den Tausch der gesamten Schließanlage zur Folge. Prinzipiell finde ich das ganze auch in Ordnung. Das würde auch die Verfahrensweise für den BR-Raum vereinfachen. Allerdings habe ich aus zwei Gründen Bedenken
- es ist wohl geplant, den Zugang zu den Räumlichkeiten zeitlich zu begrenzen.
- es sollen die auslesbaren Schlösser verwendet werden, da es Gerüchte gibt, das "Dinge" verschwunden sind.
Gruß
Meik
Community-Antworten (5)
08.03.2008 um 20:25 Uhr
meik hier dürfte wohl § 87 Abs.1, Ziffer 6 BetrVG greifen.
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
08.03.2008 um 22:36 Uhr
Moin meik, ich würde ganz schnell einen Fragenkatalog entwickeln in Richtung Leistung.- und Verhaltenskontrolle,Zwekcbestimmung und Datenschutz und dies dem AG vorlegen. Das riecht stark nach einer Betriebsvereinbarung!
08.03.2008 um 22:54 Uhr
@meik
.... Das würde auch die Verfahrensweise für den BR-Raum vereinfachen.... was heißt das?
09.03.2008 um 12:00 Uhr
@pirat Derzeit ist das Schloss im BR-Raum ganz normal in die Schließanlage des Hauses integriert. Jedes reguläre BR-Mitglied hat einen Schlüssel. Da auch der Generalschlüssel passt sind unsere Unterlagen immer noch in einem abschließbaren Schrank verstaut. Das klappt auch gut, solange kein BRM verhindert ist. Denn die Ersatzmitglieder haben keinen Schlüssel und kommen dann an die Unterlagen nur ran, wenn ein reguläres BRM den Raum aufmacht. Das würde sich vereinfachen, da das Schloss im Verhinderungsfalle einfach auch den Transponder des nachgerückten Ersatzmitgliedes akzeptieren kann (Umprogrammierung keine 5 Minuten)
gruß
meik
09.03.2008 um 12:17 Uhr
@meik ich verstehe....ich dachte schon....gut so! Moderne Technik macht´s möglich, man muß sie nur noch kontrolieren können! gelle Es muß unmißverständlich klar sein, dass nur BRM Zugang zum BR-Zimmer haben!
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