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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Haftung mit Privatvermögen

P
pirat
Jan 2018 bearbeitet

Ahoi, unser Betriebsingeneur/Sicherheitsbeauftragter, zeichnet verantwortlich für unsere Schließanlage. in seinem AV ist er haftbar. Wenn mir, MA und BRV mein Firmenschlüssel abhanden kommt, muß er haften. Die GL will das so und er hat unterzeichnet. Es gäbe keine Versicherung die das abdeckt. Stimmt das? Wer hat Erfahrungen??

7.27709

Community-Antworten (9)

BT
betriebliche trübung

03.08.2007 um 21:42 Uhr

spontan? großer mumpitz.

warum sollte ein AN dafür haften, dass ein andere AN eigentum des AG verliert? ich vermute hier eher, man will kosten für schlüsselduplikate (und natürlich damit auch die gefahr des verlustes der selben) verringern.

S
sphinx

03.08.2007 um 21:50 Uhr

Aloha Pirat,

"Die GL will das so "

Glaub´ich gern, aber sehe das wie betr. Trübung.

" Es gäbe keine Versicherung die das abdeckt"

Mag sein, ist aber AG (!) - Risiko.

Der MA sollte seinen AV mal prüfen lassen, entweder durch Gewerkschaft, evt. über euren BR, oder Anwalt.

LG

P
pirat

03.08.2007 um 21:53 Uhr

Danke, Mädels ich ahnte es schon!

W
Waschbär

03.08.2007 um 22:09 Uhr

Ag trägt nicht das Risiko, wen der AN für den Schlüssel underen Verlust Unterschrieben hat, der AG muss zwar beweisen das der AN mit Vorsatz den Schlüssel Veroren hat aber..... der Fall ist komplezierter wenn es sich um Teure Schlüsselschliessanlagen handelt :-(

Der AN , wir zur Haftung gebeten je nach "dem" was er eigenverantwortlich Unterschrieben hat ....

L
Limonade

03.08.2007 um 22:14 Uhr

pirat

das problem hatten wir auch, wegen unseren Kaffeeautomaten . Der AG wollte das der Schlüssel immer beim BRV ist mit Protokoll . Aber der BRV hat nur Tee getrunken . Wir warten noch auf das Urteil der E-Stelle

S
sphinx

03.08.2007 um 23:53 Uhr

@ Waschbär,

wenn ich als AN meinen teuren Universalschlüssel verliere, könnte es sein, dass ich hafte, wenn ich unterschrieben habe. Es kann aber nicht sein, dass ein anderer AN ( hier: Sicherheitsbeauftragter) haften muss.

Schönen Abend noch...:-)

W
Waschbär

04.08.2007 um 14:34 Uhr

sphinx,

ich sage ja auch nicht das es sittenwidrig ist. Aber der Typ hat nun mal unterschrieben das er dafür Haften möchte !

Wie das in der Praxis aus zu sehen hat, das könnte ein Punkt sein auf dem der BR, ansetzen sollte

B
Biggy

04.08.2007 um 20:04 Uhr

Also es gibt für Privatleute eine Versicherung die den Verlust von Schlüssel von Schließanlage abdeckt, auch Schlüssel die man nutzt vom Betrieb. Warum sollte es also nicht auch eine Versicherung geben die den AG absichert. Bei uns ist es so geregelt, dass jeder der einen Schlüssel erhält dafür unterschreiben muss und auch dafür haftet wenn er verloren geht. Ich würde mich heftig wehren wenn ich für die Schusslichkeit von anderen haftbar wäre. Biggy

DAH
Der alte Heini

04.08.2007 um 20:58 Uhr

In fast jeder vernünftigen Haftpflichtversicherung ist auch die Haftung für entstehende Kosten, die aus einem Verlust von Schlüsseln für Schließanlagen entstehen, gedeckt.

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