Kann die Weigerung des BRV zur ordnungsgemäßen Erstellung einer TO den Ausschluß nach § 23 begründen?
In unserer Einladung zur BR-Sitzung steht immer der TOP "Beschlußfassungen zu personellen Einzelmaßnahmen: Einstellungen; Versetzungen; Eingruppierungen; Prov.-Regelungen" ohne weitere Angaben. Der BRV erklärte, dass er es auch in Zukunft so halten will. Auf Grund meiner Wechselschicht habe ich keine Möglichkeit mich auf diesen TOP vorzubereiten. Die Namen erfahre ich erst zum Sitzungsbeginn. Bei der letzten Sitzung habe ich die Einladung wegen diesen TOP beanstandet. Diese Beanstandung ist nicht protokolliert worden. Das Protokoll werde ich auch beanstanden. Ich führe darüber eigene Protokolle, welche von 3 Mitstreitern unterschrieben werden.
Kann man wegen dieser hartnäckigen Weigerung den Ausschluß nach § 23 einleiten? Nach meiner Überzeugung werden auf die Weise meine MBR ausgehebelt.
Der Kommentar dazu von Däubler, § 29 BetrVG, Rn. 21
Die Tagesordnung muss die zu behandelnden Punkte möglichst konkret angeben (Fitting, Rn. 46; HSWG, Rn. 40; GK-Raab, Rn. 50; MünchArbR-Joost, § 306 Rn. 15; Renker, AiB 02, 219) und »Sammel-Punkte« wie »Verschiedenes« oder »Personelle Einzelmaßnahmen« jedenfalls bei Beschlussfassungen vermeiden oder genau spezifizieren (BAG 28. 10. 92, BB 93, 580 = BetrR 93, 63 mit Anm. Ortmann; HSWG, Rn. 38; Kühner, S. 43).
Community-Antworten (7)
10.09.2006 um 21:59 Uhr
Für die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses ist die ordnungsgemäße Ladung der Betriebsratsmitglieder Voraussetzung. Das heißt , alle Teilnahmeberechtigten müssen rechtzeitig unter Angabe der Tagesordnung, Ort und Zeitpunkt eingeladen werden. Die Tagesordnung muss so in der Einladung erscheinen, eventuell auch mit entsprechenden Anlagen, das die Eingeladenen sich auf diese Punkte umfassend vorbereiten können.
Wird nicht ordentlich eingeladen, sind die Beschlüsse erfolgreich anfechtbar.
Man könnte es so sehen, dass diese beharrliche Weigerung des Vors. eine grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten darstellt. Ich glaube aber nicht, dass ein Richter diesen Gedanken folgen wird, den der BR könnte selber ein sanfteres Mittel anwenden und ohne großen Aufwand dieses Problem lösen und zwar durch Abwahl/Neuwahl des BR Vorsitzenden. Im übrigen kann ein einzelnes BR Mitglied keinen Antrag gem.§23 BetrVG beim Arbeitsgericht stellen.
10.09.2006 um 22:07 Uhr
Heini,
für die Abwahl werden wir kaum die erforderliche Mehrheit bekommen.
10.09.2006 um 22:22 Uhr
@Catweazle Nehmen wir mal an, Dein BRV ist Kywalda!
Fallkonstellation 1: Stell Dir vor, Du würdest - seien wir mal ganz grob zu diesem Tier - Kywalda an die Wand schmeissen. Hast Du dann die Hoffnung, dass dadurch aus Deiner Kröte ein Prinz wird? - Wohl nicht!
Fallkonstellation 2: Stell Dir vor, Du würdest Kywalda - seien wir wiederum gemein zu diesem Tier - mit "giftigen Information" füttern. Was für einen Todeskampf würdest Du denn haben wollen?
Fallkonstellation 3: Stell Dir vor, Du hegst und pflegst Dein Tier. Du weisst, dass Du von ihm irgendwie abhängig bist (die Serie wäre ohne die Kröte auch nicht denkbar gewesen). Manchmal hasst Du die Kröte zwar, aber Du musst Dich irgendwie mit ihr arrangieren. An guten Tagen fütterst Du sie mit netten Leckerbissen, an schlechten Tagen bekommt sie nichts von Dir. Allerdings achtest Du fein säuberlich darauf, dass Du Kywalda "verhaltens- und artgerecht" behandelst: Nämlich im Rahmen des bestehenden Tierschutzes. Preisfrage hierzu: Wer wird länger leben?
10.09.2006 um 23:05 Uhr
Kölner,
ich werde darüber nachdenken, wohl auch müssen.
Kywalda macht auch noch reichlich andere Probleme. Ich fürchte, ich zertrete ihn aus Versehen.
10.09.2006 um 23:28 Uhr
Salmei, Dalmei, Adomei Kywalda nennt man einen Adapter zwischen PC-Floppies und Amiga Rechnern. Oder ist hier Touchwood gemeint, in der deutschen Fassung Kühlwalda genannt?
11.09.2006 um 00:00 Uhr
Heini, woher dieser Adapter wohl seinen Namen bezogen hat? ;-))
"Zeig mir Deinen Elektrik-Trick..."
11.09.2006 um 00:03 Uhr
@Heini, Kywalda, Catweazle`s treue Begleiterin...........
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