Erstellt am 01.03.2016 um 08:03 Uhr von Kölner
Es ist zwingend ein WA einzurichten
Wenn GBR dann auf dieser Ebene
Erstellt am 01.03.2016 um 09:47 Uhr von gironimo
Genau.
Im § 106 BetrVG ist im übrigen die Rede von: UNTERNEHMEN mit 100 und mehr und nicht Betrieb.
Da das bei Euch mehrere Standorte sind, ist der GBR zuständig, der einen WA zu bilden HAT.
Erstellt am 04.03.2016 um 11:37 Uhr von Lowrider
Dabei ist übrigens auch darauf zu achten, dass die in den WA gewählten Mitglieder zwingend die fachliche und persönliche Eignung dafür besitzen.
Dies war bei uns auch Thema und ich habe vorgeworfen, dass alleine die Mitgliedschaft im GBR nicht dazu privilegiert, auch Mitglied im WA zu sein.