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WA für GBR

N
Neugieriger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ein Standort mit über 100 MA muss oder kann einen Wirtschaftsausschuss bilden. Wie sieht es bei einem GBR aus, wenn 5 Standorte mit z.T. mehr als 100 MA aber auch weniger als 100 MA einen Wirtschaftsausschuss bilden wollen. Müssen sie oder können sie?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

01.03.2016 um 09:03 Uhr

Es ist zwingend ein WA einzurichten Wenn GBR dann auf dieser Ebene

G
gironimo

01.03.2016 um 10:47 Uhr

Genau.

Im § 106 BetrVG ist im übrigen die Rede von: UNTERNEHMEN mit 100 und mehr und nicht Betrieb.

Da das bei Euch mehrere Standorte sind, ist der GBR zuständig, der einen WA zu bilden HAT.

L
Lowrider

04.03.2016 um 12:37 Uhr

Dabei ist übrigens auch darauf zu achten, dass die in den WA gewählten Mitglieder zwingend die fachliche und persönliche Eignung dafür besitzen.

Dies war bei uns auch Thema und ich habe vorgeworfen, dass alleine die Mitgliedschaft im GBR nicht dazu privilegiert, auch Mitglied im WA zu sein.

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