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Direktionsrecht ja oder nein?

L
Lucamat
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben für unsere MA Stellenbeschreibungen, worin die wichtigsten Aufgaben angegeben sind, jedoch nicht abschließend alles aufgeführt. Ein MA kam jetzt auf uns zu, weil AG ihn kurzfristig für eine andere, nicht nach seiner Stellenbeschreibung aufgeführte Tätigkeit einsetzen wollte. Greift hier das Direktionsrecht, des AG?

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Community-Antworten (7)

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Mattes

01.03.2016 um 09:00 Uhr

In den meisten AV steht dazu eine Klausel. z.B. das man auch zu anderen gleichwertigen oder niederen Tätigkeiten herangezogen werden kann.

Die Grenze dabei ist aber, wenn man in einem komplett anderen Fachbereich einspringen muss. Ich bezweifle, das es richtig ist den Kaufmann/frau plötzlich Wasserleitungen verlegen zu lassen.

G
gironimo

01.03.2016 um 10:51 Uhr

nicht nach seiner Stellenbeschreibung aufgeführte Tätigkeit einsetzen wollte<

Das kommt darauf an. Vielleicht kannst Du konkreter werden.

Für den BR stellt sich eventuell noch die Frage, ob die andere Tätigkeit dazu führt, dass sich "die Umstände wesentlich ändern", unter der die Arbeit zu leisten ist (Versetzung; siehe auch §§ 95 Abs. 3 und 99 BetrVG).

L
Lucamat

01.03.2016 um 12:24 Uhr

Als Beispiel: Themenkraft soll die Küche mit aufräumen, da zuständige Küchenkraft krank.

M
Moreno

01.03.2016 um 12:46 Uhr

Hmmm wenn man jetzt wüsste was ne Themenkraft ist ;-)

M
Mattes

01.03.2016 um 12:48 Uhr

Handelt es sich dabei um eine Großküche z.B. Kantine etc. oder um eine Büroküche die die Themenkraft mit nutzt?

Bei einer Großküche würde ich sagen, hat die Bürokauffrau nichts zu suchen zumal da noch die Frage des Gesundheitszeugnisses wäre (falls in dem Fall nötig)

In der kleinen Büroküche ist es eher normal, das jeder Nutzer mal den Schwamm über die Arbeitsplatte schiebt.

L
Lucamat

01.03.2016 um 13:14 Uhr

Sorry Thekenkraft :-)

P
Pjöööng

01.03.2016 um 14:25 Uhr

Vermutlich "Thekenkraft"

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