Erstellt am 29.02.2016 um 18:58 Uhr von gironimo
Entweder er arbeitet oder ist krank. Dadurch dass er zur Arbeit geht, hat er signalisiert, dass er arbeitsfähig ist. Nun macht er zwei Stunden minus.
Im Zuge von Integrationsvereinbarungen (BEM) kann man die stundenweise Widereingliederung VORAB mit dem AG vereinbaren. Aber ich nehme an, er war nicht lange genug krank - und es hat auch nicht ansatzweise ein derartiges Gespräch stattgefunden.
Da kann man bestenfalls auf diplomatischem Wege etwas regeln. Ist ja eigentlich im Interesse des AG, wenn der Kollege wieder arbeitet.
Erstellt am 29.02.2016 um 20:10 Uhr von moreno
Stimmt Arbeitnehmer ist nicht mehr krank geschrieben durch die vorzeitige Arbeitsaufnahme. Er fehlt jetzt 2Stunden am Tag und bekommt diese jetzt vom Guthaben abgezogen hat alles seine Richtigkeit er hätte halt vorher mit dem AG sprechen sollen.
Erstellt am 29.02.2016 um 20:48 Uhr von youngstar
Ok, vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Werd morgen nochmal mit ihm reden und vielleicht findet er ja auch noch den diplomatischen Weg mit seinem Vorgesetzten.
Wünsch euch noch nen schönen Abend.
Gruß
Erstellt am 29.02.2016 um 23:44 Uhr von Pjöööng
In Deutschland gibt es keine teilweisen Arbeitsunfähigkeiten (in den Niederlanden und in skandinavischen Ländern gibt es das meines Wissens). Von daher: Wenn der AN seine Tätigkeit wieder aufnimmt ist die AU offensichtlich beendet.
Im Rahmen des Hamburger Modells (welches überhaupt nichts mit BEM zu tun hat) kann eine stufenweise Wiedereingliederung erfolgen. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Arbeitnehmers, des Arbeitgebers, des behandelnden Arztes und der Krankenkasse. Während dieser Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer weiterhin AU und er erhält Krankengeld.
Grundsätzlich ist natürlich auch denkbar, dass der Arbeitgeber 8 Stunden zahlt, aber auf zwei Stunden Arbeitsleistung verzichtet. Der AN darf dann aber kein Krankengeld beziehen. Ob eine solche Lösung "im Interesse des Arbeitgebers liegt", kann durchaus bezweifelt werden.
Erstellt am 29.02.2016 um 23:48 Uhr von alterMann
Immerhin könnte er dem Chef sagen, das er weiter AU geschrieben ist, aber in seiner Krankheit versucht, dem Betrieb so weit es geht zur Verfügung zu stehen. Wenn der Chef sich darauf nicht einlässt, sollte der AN zu Hause bleiben. Einen Abzug meiner Stunden würde ich mir jedenfalls nicht so einfach gefallen lassen.
Erstellt am 01.03.2016 um 07:54 Uhr von Mattes
Das ein MA offiziell krank ist und quasi unter der Hand arbeitet geht gar nicht....
Was ist wenn er sich auf der Arbeit wieder verletzt???
Wichtig ist noch zu sagen, das der MA nach wieder aufgenommener Tätigkeit (wenn auch nur zeitweise) nicht einfach sagen kann :" Ach meine AU geht ja noch 2 Wochen."
In diesem Fall muss er sich eine neue AU vom Arzt ausstellen lassen.
Erstellt am 01.03.2016 um 08:10 Uhr von Pjöööng
Zitat (Mattes):
"Was ist wenn er sich auf der Arbeit wieder verletzt???"
Tja, was ist dann? Dann hat er sich wieder verletzt. Na und?
Ok, vielleicht schimpft dann seine Frau mit ihm...
Erstellt am 01.03.2016 um 08:12 Uhr von Mattes
oder Fällt noch länger aus
worüber sich der AG richtig freuen wird.
Erstellt am 01.03.2016 um 09:02 Uhr von Pjöööng
Das wäre aber genauso, wenn er sich auf der Arbeit verletzt, ohne sich vorher verletzt zu haben. Mit dem Argument sollte man besser gar nicht zur Arbeit erscheinen.
Erstellt am 01.03.2016 um 09:22 Uhr von youngstar
Also um jetzt alles mal auf den Punkt zu bringen.
Entweder er macht seine 2 Stunden "miese" pro Tag auf seinem Gleitzeitkonto, oder er bleibt einfach zu Hause, solange er noch nicht voll einsatzfähig ist. Seh ich das richtig?
Erstellt am 01.03.2016 um 11:18 Uhr von Mattes