W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeiten trotz Krankheit

Y
youngstar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe schon viel gegoogelt und gelesen, doch leider finde ich zu meiner jetzigen Situation keine zufriedenstellenden Antworten.

Ein AN hatte sich an der Schulter verletzt und wurde vom Arzt krankgeschrieben, jedoch hatte er sich in letzter Zeit so gut erhohlt, dass er für eine Zeit von bis zu 6 Stunden glaubt arbeiten zu können. Seine Krankschreibung vom Arzt gilt aber weitherhin. Den Großteil seiner Tätigkeiten erledigt er am PC und kann deshalb auch mit verletzter Schulter arbeiten.

De facto: Er möchte arbeiten. Was ihn jedoch beschäftigt ist, dass wenn er arbeiten geht und er aufgrund seiner Erkrankung nur 5-6 Std. "schafft", pro Tag 2 Std. seines Gleitzeitkontos verloren gehen.

Gibt es in dieser Situtation eine Möglichkeit, sodass er Arbeiten kann, aber nichts von seinem Gleitzeitkonto abgezogen wird?

Zu hause bleiben will er nicht, da er zu Hause auch nichts machen kann und ihn die Langeweile plagt.

Falls ich mich irgendwo missverständlich oder unklar ausgedrückt habe, schreibt mir einfach.

Vielen Dank schon mal an alle

2.046011

Community-Antworten (11)

G
gironimo

29.02.2016 um 19:58 Uhr

Entweder er arbeitet oder ist krank. Dadurch dass er zur Arbeit geht, hat er signalisiert, dass er arbeitsfähig ist. Nun macht er zwei Stunden minus.

Im Zuge von Integrationsvereinbarungen (BEM) kann man die stundenweise Widereingliederung VORAB mit dem AG vereinbaren. Aber ich nehme an, er war nicht lange genug krank - und es hat auch nicht ansatzweise ein derartiges Gespräch stattgefunden.

Da kann man bestenfalls auf diplomatischem Wege etwas regeln. Ist ja eigentlich im Interesse des AG, wenn der Kollege wieder arbeitet.

M
Moreno

29.02.2016 um 21:10 Uhr

Stimmt Arbeitnehmer ist nicht mehr krank geschrieben durch die vorzeitige Arbeitsaufnahme. Er fehlt jetzt 2Stunden am Tag und bekommt diese jetzt vom Guthaben abgezogen hat alles seine Richtigkeit er hätte halt vorher mit dem AG sprechen sollen.

Y
youngstar

29.02.2016 um 21:48 Uhr

Ok, vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Werd morgen nochmal mit ihm reden und vielleicht findet er ja auch noch den diplomatischen Weg mit seinem Vorgesetzten.

Wünsch euch noch nen schönen Abend.

Gruß

P
Pjöööng

01.03.2016 um 00:44 Uhr

In Deutschland gibt es keine teilweisen Arbeitsunfähigkeiten (in den Niederlanden und in skandinavischen Ländern gibt es das meines Wissens). Von daher: Wenn der AN seine Tätigkeit wieder aufnimmt ist die AU offensichtlich beendet.

Im Rahmen des Hamburger Modells (welches überhaupt nichts mit BEM zu tun hat) kann eine stufenweise Wiedereingliederung erfolgen. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Arbeitnehmers, des Arbeitgebers, des behandelnden Arztes und der Krankenkasse. Während dieser Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer weiterhin AU und er erhält Krankengeld.

Grundsätzlich ist natürlich auch denkbar, dass der Arbeitgeber 8 Stunden zahlt, aber auf zwei Stunden Arbeitsleistung verzichtet. Der AN darf dann aber kein Krankengeld beziehen. Ob eine solche Lösung "im Interesse des Arbeitgebers liegt", kann durchaus bezweifelt werden.

A
AlterMann

01.03.2016 um 00:48 Uhr

Immerhin könnte er dem Chef sagen, das er weiter AU geschrieben ist, aber in seiner Krankheit versucht, dem Betrieb so weit es geht zur Verfügung zu stehen. Wenn der Chef sich darauf nicht einlässt, sollte der AN zu Hause bleiben. Einen Abzug meiner Stunden würde ich mir jedenfalls nicht so einfach gefallen lassen.

M
Mattes

01.03.2016 um 08:54 Uhr

Das ein MA offiziell krank ist und quasi unter der Hand arbeitet geht gar nicht.... Was ist wenn er sich auf der Arbeit wieder verletzt???

Wichtig ist noch zu sagen, das der MA nach wieder aufgenommener Tätigkeit (wenn auch nur zeitweise) nicht einfach sagen kann :" Ach meine AU geht ja noch 2 Wochen." In diesem Fall muss er sich eine neue AU vom Arzt ausstellen lassen.

P
Pjöööng

01.03.2016 um 09:10 Uhr

Zitat (Mattes): "Was ist wenn er sich auf der Arbeit wieder verletzt???"

Tja, was ist dann? Dann hat er sich wieder verletzt. Na und?

Ok, vielleicht schimpft dann seine Frau mit ihm...

M
Mattes

01.03.2016 um 09:12 Uhr

oder Fällt noch länger aus worüber sich der AG richtig freuen wird.

P
Pjöööng

01.03.2016 um 10:02 Uhr

Das wäre aber genauso, wenn er sich auf der Arbeit verletzt, ohne sich vorher verletzt zu haben. Mit dem Argument sollte man besser gar nicht zur Arbeit erscheinen.

Y
youngstar

01.03.2016 um 10:22 Uhr

Also um jetzt alles mal auf den Punkt zu bringen.

Entweder er macht seine 2 Stunden "miese" pro Tag auf seinem Gleitzeitkonto, oder er bleibt einfach zu Hause, solange er noch nicht voll einsatzfähig ist. Seh ich das richtig?

M
Mattes

01.03.2016 um 12:18 Uhr

So sehe ich das.

Ihre Antwort