Erstellt am 28.09.2009 um 19:58 Uhr von Kölner
@ellse
Bedeutet denn Krankheit gleichzeitig auch Amtsunfähigkeit?
Erstellt am 28.09.2009 um 20:03 Uhr von ellse
Kölner,
nö, eigentlich nicht. Ich wollte es aber ganz genau wissen, da es bei uns im Gremium ziemlich unruhig ist, Unzufriedenheit mit dem stellv. Vorsitzenden uvm. Ich möchte gern unterstützen, bin jedoch arbeitsunfähig. Es steht eine 74er Runde an und ich möchte gern teilnehmen, möchte aber sicher sein, dass ich das darf.
Erstellt am 28.09.2009 um 20:08 Uhr von alterbetriebsrat
Die Antwort lautet JAAAAAAA
Erstellt am 28.09.2009 um 20:10 Uhr von ellse
Daaaaankeschööööööön.
Steht das auch irgendwo ????
Erstellt am 28.09.2009 um 20:25 Uhr von monalisa
@ellse,
jepp! Steht "irgendwo"!
Im § 25 BetrVG, unter 3. Zeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds.
Und wenn du die verschiedenen Kommentierungen durchstöberst, kannst du u. a. lesen, warum und wieso arbeitsunfähig nicht unbedingt amtsunfähig heisst.
Erstellt am 28.09.2009 um 20:25 Uhr von ridgeback
Betriebsratsarbeit trotz Krankschreibung?
Als erkrankter Betriebsrat und Arbeitnehmer müssen Sie sich so verhalten, dass Sie möglichst bald wieder gesund werden. Deshalb dürfen Sie Ihrer Arbeit grundsätzlich nicht nachgehen. Das heißt auch, dass Sie grundsätzlich nicht an Betriebsratssitzungen teilnehmen dürfen.
Andernfalls kann Sie Ihr Arbeitgeber abmahnen und im schlimmsten Fall sogar fristlos kündigen. So entschied es das Bundesarbeitsgericht (BAG, 4. 2.1999, Az. 2 AZR 666/97).
Fühlen Sie sich wieder gesund und fit und wollen deshalb eher an den Arbeitsplatz zurückkehren, dann sollten Sie Ihrem Arbeitgeber auf jeden Fall die schriftliche Zustimmung des Arztes vorlegen und die Krankenkasse informieren. Das gilt auch, wenn Sie nur an einer Betriebsratssitzung teilnehmen wollen.
Beachten Sie: Ihr Arbeitgeber muss sich darauf allerdings nicht einlassen. Er kann darauf bestehen, dass Sie so lange zu Hause bleiben, wie es auf dem ursprünglichen Attest vorgesehen war.
In seltenen Fällen dürfen allerdings auch kranke Mitarbeiter ihrer Arbeit nachgehen. Und zwar dann, wenn das Arbeiten förderlich für die Genesung ist. Beispiel: Eine psychisch kranke Person kann keinen vollen Arbeitstag mehr leisten; die Arbeit tut ihr ansonsten aber gut und fördert ihren Genesungsprozess.
http://betriebsraete-fachverlag.bwr-media.de/archiv/meldung25289.html#
Erstellt am 28.09.2009 um 20:32 Uhr von monalisa
@ridgeback,
hinter welchem Ofen hast du denn dieses Urteil rausgefischt??
ellse's Frage ist ja nun bestens beantwortet....
Erstellt am 28.09.2009 um 20:34 Uhr von DonJohnson
@ridgeback
*Das heißt auch, dass Sie grundsätzlich nicht an Betriebsratssitzungen teilnehmen dürfen.*
Nee, das sehe nciht nur ich anders. Ist dir aufgefallen, dass die Seite wo du das her hast irre gleich aufgenaut ist (auch optisch) wie ne recht bekannte AG Seite???
Wo habe ich den Link nur gelassen.... Ich muß noch mal suchen...
Erstellt am 28.09.2009 um 20:41 Uhr von ridgeback
monalisa,
zufällig gefunden. ;-))
DonJohnson,
das ist keine AG-Seite, sonder ein Fachverlag.
Erstellt am 28.09.2009 um 20:46 Uhr von DonJohnson
ridgeback
Das habe ich auch nciht gesagt, sieht aber dennoch vom outfit so aus wie eine solche Seite...
Die Meinung, die dort abgedruckt war, hast du dir aber nicht verinnerlicht, oder?
Erstellt am 28.09.2009 um 20:51 Uhr von ridgeback
DonJohnson,
ja doch, wenn ich AU geschrieben werde, bin ich krank. Und ich werde alles tun, damit meine Genesung so schnell wie möglich erfolgt. Denn der AG hat ja, lt. AV, Anspruch auf meine Arbeitskraft. Diese möchte ich ja als, guter AN, so schnell wie möglich wieder zur Verfügung stellen.
Erstellt am 28.09.2009 um 20:56 Uhr von Immie
@ridgeback
Das ist wie alles im Leben relativ...
wenn ich mir den Arm breche, kann ich garantiert nicht meinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen...
ich kann aber munter wie ein Fisch im Wasser, den lieben langen Tag, BR Arbeit machen und meinem AG höllisch auf den Keks gehen;-))
Erstellt am 28.09.2009 um 21:00 Uhr von Kölner
@Immie
...und ich dachte immer, dass ein 'Fisch im Wasser' beschäftigungspolitisch gesehen nicht Dein Ding ist!?
Erstellt am 28.09.2009 um 21:02 Uhr von ridgeback
Immie,
wenn man mit den Öffentlichen fahren kann, vielleicht. selbst da könnte man angerempelt werden, den Halt verlieren usw.
Mit dem Auto wäre es fahrlässig.
Ich, als pflichtbewusster AN würde sowas unterlassen. Man ist ja auch seinem Brötchengeber irgendwie verpflichtet. Den EBRM eine Chance.
Erstellt am 28.09.2009 um 21:08 Uhr von DonJohnson
ridgeback
Selbstverständlich soll und muß man das - keine Frage. Dennoch hat das mit der Frage der BR Arbeit ncihts zu tun.
Auch gebe ich dir Recht wenn jetzt das Argument kommt, dass "die Friedhöfe voll mit BRM sind, die sich für unverzichtbar halten".
Aber dennoch ist es wie es ist. AU bedeutet nciht zwangsläufig nicht betriebsratsfähig. Auch von der Außenwirkung sprechen wir nciht...
Ich rede jetzt hier auch nciht von der Frage oben als solches...
Erstellt am 28.09.2009 um 21:11 Uhr von Immie
ridgeback,
Ich sage ja auch nicht, das ich mich drum schlagen würde.
Aber ich dürfte, wenn ich wollen würde!
EBRM haben wir keine.
Und einen lieben Menschen der mich fährt finde ich meistens.
Also solltest du mal eine Fahrgelegenheit suchen, um sicher zur BR Sitzung zu kommen...
:-))
Erstellt am 28.09.2009 um 21:16 Uhr von Immie
@Kölner
Gerade "beschäftigungs"politisch sind Fische mein Ding.
Hast du schon mal Grizzlys L a c h s e fangen sehen?
Erstellt am 28.09.2009 um 21:17 Uhr von Immie
Kann mir jetzt mal jemand erklären, was die WAF gegen die Wörter:
b e l l e n und L a c h s einzuwenden hat?
Erstellt am 28.09.2009 um 21:21 Uhr von ridgeback
Immie, DJ,
wenn AU nicht krank bedeutet und ich Betriebsratsarbeit leisten kann, besteht ja auch die Möglichkeit kleine Aufräumarbeiten, Kaffee kochen (um Sekretärin zu entlasten), Botengänge, die aquaristische Abteilung mit Futter versorgen usw. tätigen.
Erstellt am 28.09.2009 um 21:32 Uhr von Immie
Aber nur, wenn dein AV das vorsieht. Und das tut meiner nicht.
Ausserdem beurteilt ja der Arzt das ich "AU" bin. Und die Arbeit im BR kann ja ganz anderer Natur sein.
Komm mir doch nicht so:-)))))
Erstellt am 28.09.2009 um 21:40 Uhr von ridgeback
Immie,
ja so ist das heute mit Euch jungen Dingern, kein Respekt mehr vor der Obrigkeit und dem Alter...
Erstellt am 28.09.2009 um 21:43 Uhr von DonJohnson
Immie
Also bei mir ist sie das auf jeden Fall - soviel ist sicher.
ridgeback
Und eine "halbe AU" oder "AU light" kenne ich noch nciht.
Erstellt am 28.09.2009 um 21:48 Uhr von ridgeback
....schön das Du das auch so siehst.
Erstellt am 28.09.2009 um 21:48 Uhr von rainerw
Und wenn ich mir in den Finger geschnitten habe bin ich demnächst auch Bettlägerig?!
Erstellt am 28.09.2009 um 21:51 Uhr von Immie
rainer,
ich würde sagen...kommt ganz auf die Krankenschwester an:-))
Und da wird selbst ein ridgeback nicht widersprechen:-)
Erstellt am 28.09.2009 um 21:54 Uhr von ridgeback
---Und wenn ich mir in den Finger geschnitten habe bin ich demnächst auch Bettlägerig?!--
Und dami schreibt Dein Arzt Dich AU.
Nee Immie....
Erstellt am 28.09.2009 um 22:04 Uhr von DonJohnson
ridgeback
Um noch mal auf das Thema AG lastig zu sprechen zu kommen - hast du dir die Seite mal genauer angesehen die du hier gepostet hast???
Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte
Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer
Praxishandbuch Personal
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Umsatzsteuer aktuell
Lohn & Gehalt aktuell
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Führungskraft aktuell
Also mehr muß ich denke ich dazu nicht sagen, oder? ;-)))
Erstellt am 28.09.2009 um 22:04 Uhr von Immie
ridgeback,
Wenn es ein scharfes, grosses Messer war... die Strecksehne des Daumens durchtennt...
Ja...da kann es schon sein das der Arzt einen aus dem Verkehr zieht. Je nach Job natürlich:-)
Erstellt am 29.09.2009 um 07:17 Uhr von ridgeback
ellse, all,
Bei Krankheit können Sie trotzdem an der Betriebsratssitzung teilnehmen
Wenn es Ihre Gesundheit zulässt, können Sie auch bei einer attestierten Arbeitsunfähigkeit an der Betriebsratssitzung teilnehmen. Der Arbeitgeber darf aus der Teilnahme nicht einfach folgern, dass das teilnehmende Mitglied dann ja auch seine Arbeit verrichten könnte. So ist nach einhelliger Richtermeinung beispielsweise die Teilnahme an einer 2-stündigen
Betriebsratssitzung nicht mit den Belastungen einer Vollzeitbeschäftigung vergleichbar. Auch eine Verzögerung der Genesung darf der Arbeitgeber hier nicht unterstellen. So beispielsweise das Arbeitsgericht Frankfurt/Main in seinem Urteil vom 27.1.2004, Az. 15 Ca 5387/03. Der Arbeitgeber darf also weder eine Abmahnung schreiben und schon gar nicht deshalb kündigen.
http://betriebsraete-fachverlag.bwr-media.de/archiv/meldung29603.html#
Erstellt am 29.09.2009 um 07:59 Uhr von DonJohnson
Na, das hört sich doch schon anders an ;-)))
Erstellt am 29.09.2009 um 09:36 Uhr von PTNetty
Hoffentlich hat ellse bis zum Ende (29) durchgehalten und sich nicht den Zapp-Finger verletzt so dass sie zum Arzt muss und nicht zur Sitzung kommen kann obwohl sie doch könnte ;-))