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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Sitzung trotz Krankheit?

E
ellse
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann ein BR-Vorsitzender, trotz Krankheit, eine Sitzung vorbereiten bzw. an der BR-Sitzung teilnehmen ? Keine Bettlägerigkeit..... Hoffe, auf kurzfristige Antworten....vielen Dank im Voraus.

8.007031

Community-Antworten (31)

K
Kölner

28.09.2009 um 21:58 Uhr

@ellse Bedeutet denn Krankheit gleichzeitig auch Amtsunfähigkeit?

E
ellse

28.09.2009 um 22:03 Uhr

Kölner, nö, eigentlich nicht. Ich wollte es aber ganz genau wissen, da es bei uns im Gremium ziemlich unruhig ist, Unzufriedenheit mit dem stellv. Vorsitzenden uvm. Ich möchte gern unterstützen, bin jedoch arbeitsunfähig. Es steht eine 74er Runde an und ich möchte gern teilnehmen, möchte aber sicher sein, dass ich das darf.

A
alterbetriebsrat

28.09.2009 um 22:08 Uhr

Die Antwort lautet JAAAAAAA

E
ellse

28.09.2009 um 22:10 Uhr

Daaaaankeschööööööön.

Steht das auch irgendwo ????

M
monalisa

28.09.2009 um 22:25 Uhr

@ellse, jepp! Steht "irgendwo"!
Im § 25 BetrVG, unter 3. Zeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds.

Und wenn du die verschiedenen Kommentierungen durchstöberst, kannst du u. a. lesen, warum und wieso arbeitsunfähig nicht unbedingt amtsunfähig heisst.

R
ridgeback

28.09.2009 um 22:25 Uhr

Betriebsratsarbeit trotz Krankschreibung?

Als erkrankter Betriebsrat und Arbeitnehmer müssen Sie sich so verhalten, dass Sie möglichst bald wieder gesund werden. Deshalb dürfen Sie Ihrer Arbeit grundsätzlich nicht nachgehen. Das heißt auch, dass Sie grundsätzlich nicht an Betriebsratssitzungen teilnehmen dürfen. Andernfalls kann Sie Ihr Arbeitgeber abmahnen und im schlimmsten Fall sogar fristlos kündigen. So entschied es das Bundesarbeitsgericht (BAG, 4. 2.1999, Az. 2 AZR 666/97). Fühlen Sie sich wieder gesund und fit und wollen deshalb eher an den Arbeitsplatz zurückkehren, dann sollten Sie Ihrem Arbeitgeber auf jeden Fall die schriftliche Zustimmung des Arztes vorlegen und die Krankenkasse informieren. Das gilt auch, wenn Sie nur an einer Betriebsratssitzung teilnehmen wollen. Beachten Sie: Ihr Arbeitgeber muss sich darauf allerdings nicht einlassen. Er kann darauf bestehen, dass Sie so lange zu Hause bleiben, wie es auf dem ursprünglichen Attest vorgesehen war. In seltenen Fällen dürfen allerdings auch kranke Mitarbeiter ihrer Arbeit nachgehen. Und zwar dann, wenn das Arbeiten förderlich für die Genesung ist. Beispiel: Eine psychisch kranke Person kann keinen vollen Arbeitstag mehr leisten; die Arbeit tut ihr ansonsten aber gut und fördert ihren Genesungsprozess. http://betriebsraete-fachverlag.bwr-media.de/archiv/meldung25289.html#

M
monalisa

28.09.2009 um 22:32 Uhr

@ridgeback, hinter welchem Ofen hast du denn dieses Urteil rausgefischt?? ellse's Frage ist ja nun bestens beantwortet....

D
DonJohnson

28.09.2009 um 22:34 Uhr

@ridgeback Das heißt auch, dass Sie grundsätzlich nicht an Betriebsratssitzungen teilnehmen dürfen.

Nee, das sehe nciht nur ich anders. Ist dir aufgefallen, dass die Seite wo du das her hast irre gleich aufgenaut ist (auch optisch) wie ne recht bekannte AG Seite??? Wo habe ich den Link nur gelassen.... Ich muß noch mal suchen...

R
ridgeback

28.09.2009 um 22:41 Uhr

monalisa, zufällig gefunden. ;-))

DonJohnson, das ist keine AG-Seite, sonder ein Fachverlag.

D
DonJohnson

28.09.2009 um 22:46 Uhr

ridgeback Das habe ich auch nciht gesagt, sieht aber dennoch vom outfit so aus wie eine solche Seite... Die Meinung, die dort abgedruckt war, hast du dir aber nicht verinnerlicht, oder?

R
ridgeback

28.09.2009 um 22:51 Uhr

DonJohnson, ja doch, wenn ich AU geschrieben werde, bin ich krank. Und ich werde alles tun, damit meine Genesung so schnell wie möglich erfolgt. Denn der AG hat ja, lt. AV, Anspruch auf meine Arbeitskraft. Diese möchte ich ja als, guter AN, so schnell wie möglich wieder zur Verfügung stellen.

I
Immie

28.09.2009 um 22:56 Uhr

@ridgeback Das ist wie alles im Leben relativ... wenn ich mir den Arm breche, kann ich garantiert nicht meinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen... ich kann aber munter wie ein Fisch im Wasser, den lieben langen Tag, BR Arbeit machen und meinem AG höllisch auf den Keks gehen;-))

K
Kölner

28.09.2009 um 23:00 Uhr

@Immie ...und ich dachte immer, dass ein 'Fisch im Wasser' beschäftigungspolitisch gesehen nicht Dein Ding ist!?

R
ridgeback

28.09.2009 um 23:02 Uhr

Immie, wenn man mit den Öffentlichen fahren kann, vielleicht. selbst da könnte man angerempelt werden, den Halt verlieren usw. Mit dem Auto wäre es fahrlässig. Ich, als pflichtbewusster AN würde sowas unterlassen. Man ist ja auch seinem Brötchengeber irgendwie verpflichtet. Den EBRM eine Chance.

D
DonJohnson

28.09.2009 um 23:08 Uhr

ridgeback Selbstverständlich soll und muß man das - keine Frage. Dennoch hat das mit der Frage der BR Arbeit ncihts zu tun.

Auch gebe ich dir Recht wenn jetzt das Argument kommt, dass "die Friedhöfe voll mit BRM sind, die sich für unverzichtbar halten".

Aber dennoch ist es wie es ist. AU bedeutet nciht zwangsläufig nicht betriebsratsfähig. Auch von der Außenwirkung sprechen wir nciht...

Ich rede jetzt hier auch nciht von der Frage oben als solches...

I
Immie

28.09.2009 um 23:11 Uhr

ridgeback, Ich sage ja auch nicht, das ich mich drum schlagen würde. Aber ich dürfte, wenn ich wollen würde! EBRM haben wir keine. Und einen lieben Menschen der mich fährt finde ich meistens. Also solltest du mal eine Fahrgelegenheit suchen, um sicher zur BR Sitzung zu kommen... :-))

I
Immie

28.09.2009 um 23:16 Uhr

@Kölner Gerade "beschäftigungs"politisch sind Fische mein Ding. Hast du schon mal Grizzlys L a c h s e fangen sehen?

I
Immie

28.09.2009 um 23:17 Uhr

Kann mir jetzt mal jemand erklären, was die WAF gegen die Wörter: b e l l e n und L a c h s einzuwenden hat?

R
ridgeback

28.09.2009 um 23:21 Uhr

Immie, DJ, wenn AU nicht krank bedeutet und ich Betriebsratsarbeit leisten kann, besteht ja auch die Möglichkeit kleine Aufräumarbeiten, Kaffee kochen (um Sekretärin zu entlasten), Botengänge, die aquaristische Abteilung mit Futter versorgen usw. tätigen.

I
Immie

28.09.2009 um 23:32 Uhr

Aber nur, wenn dein AV das vorsieht. Und das tut meiner nicht. Ausserdem beurteilt ja der Arzt das ich "AU" bin. Und die Arbeit im BR kann ja ganz anderer Natur sein. Komm mir doch nicht so:-)))))

R
ridgeback

28.09.2009 um 23:40 Uhr

Immie, ja so ist das heute mit Euch jungen Dingern, kein Respekt mehr vor der Obrigkeit und dem Alter...

D
DonJohnson

28.09.2009 um 23:43 Uhr

Immie Also bei mir ist sie das auf jeden Fall - soviel ist sicher.

ridgeback Und eine "halbe AU" oder "AU light" kenne ich noch nciht.

R
ridgeback

28.09.2009 um 23:48 Uhr

....schön das Du das auch so siehst.

R
rainerw

28.09.2009 um 23:48 Uhr

Und wenn ich mir in den Finger geschnitten habe bin ich demnächst auch Bettlägerig?!

I
Immie

28.09.2009 um 23:51 Uhr

rainer, ich würde sagen...kommt ganz auf die Krankenschwester an:-)) Und da wird selbst ein ridgeback nicht widersprechen:-)

R
ridgeback

28.09.2009 um 23:54 Uhr

---Und wenn ich mir in den Finger geschnitten habe bin ich demnächst auch Bettlägerig?!-- Und dami schreibt Dein Arzt Dich AU.

Nee Immie....

D
DonJohnson

29.09.2009 um 00:04 Uhr

ridgeback Um noch mal auf das Thema AG lastig zu sprechen zu kommen - hast du dir die Seite mal genauer angesehen die du hier gepostet hast???

Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte
Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer 
Praxishandbuch Personal
ArbeitGeberRechte Betriebsrat
Umsatzsteuer aktuell
Lohn & Gehalt aktuell
Personal aktuell
Führungskraft aktuell

Also mehr muß ich denke ich dazu nicht sagen, oder? ;-)))

I
Immie

29.09.2009 um 00:04 Uhr

ridgeback, Wenn es ein scharfes, grosses Messer war... die Strecksehne des Daumens durchtennt... Ja...da kann es schon sein das der Arzt einen aus dem Verkehr zieht. Je nach Job natürlich:-)

R
ridgeback

29.09.2009 um 09:17 Uhr

ellse, all, Bei Krankheit können Sie trotzdem an der Betriebsratssitzung teilnehmen

Wenn es Ihre Gesundheit zulässt, können Sie auch bei einer attestierten Arbeitsunfähigkeit an der Betriebsratssitzung teilnehmen. Der Arbeitgeber darf aus der Teilnahme nicht einfach folgern, dass das teilnehmende Mitglied dann ja auch seine Arbeit verrichten könnte. So ist nach einhelliger Richtermeinung beispielsweise die Teilnahme an einer 2-stündigen Betriebsratssitzung nicht mit den Belastungen einer Vollzeitbeschäftigung vergleichbar. Auch eine Verzögerung der Genesung darf der Arbeitgeber hier nicht unterstellen. So beispielsweise das Arbeitsgericht Frankfurt/Main in seinem Urteil vom 27.1.2004, Az. 15 Ca 5387/03. Der Arbeitgeber darf also weder eine Abmahnung schreiben und schon gar nicht deshalb kündigen.

http://betriebsraete-fachverlag.bwr-media.de/archiv/meldung29603.html#

D
DonJohnson

29.09.2009 um 09:59 Uhr

Na, das hört sich doch schon anders an ;-)))

P
PTNetty

29.09.2009 um 11:36 Uhr

Hoffentlich hat ellse bis zum Ende (29) durchgehalten und sich nicht den Zapp-Finger verletzt so dass sie zum Arzt muss und nicht zur Sitzung kommen kann obwohl sie doch könnte ;-))

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