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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unbefristete Einstellung - wann kann der BR dieser im Interesse eines bisher befristet beschäftigten Kollegen widersprechen?

H
Hirnixxl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wie sollte ich mich als BR verhalten? Eine Neueinstellung soll unbefristet erfolgen. Wir haben aber noch einen befristet beschäftigten Kollegen im Betrieb. Ich möchte natürlich dessen Entfristung erreichen. Der § 99 Abs3. BetrVG hilft nicht richtig weiter. Wie ist die "Nichtberücksichtigung" zu verstehen? Kann der BR die Neueinstellung ablehnen? Ich denke, der befristete Kollege würde benachteiligt, weil er gegenüber dem neuen Kollegen mit unbefristetem Vertrag schlechter gestellt wird.

§ 99 Abs. 3 BetrVG: der BR kann die Neueinstellung ablehnen wenn "die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten, "

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

10.04.2006 um 22:42 Uhr

Es ist ja schon der § 99 Abs. 2 Nr. 3. Du musst dann schon konkret den Kollegen, der benachteiligt werden würde, benennen.

W
w-j-l

10.04.2006 um 23:45 Uhr

Wir haben so etwas auf Basis 99(2)Nr.3 schon erreicht, auf dem Verhandlungswege. Da ging es aber auch drum, dass dem langjährig Befristeten schon mehrfach die Entfristung versprochen wurde.

Die Frage ist, ob der neu Einzustellende wirksam befristet werden kann. Bei Ersteinstellung ist das aber meist nach TzBfG in den ersten 2 Jahren problemlos, da ohne Sachgrund möglich. Weiter ist zu klären, ob die Arbeitsplätze überhaupt vergleichbar sind. Wenn der AG für den einen Arbeitsplatz einen wirksamen Befristungsgrund hat und benennen kann, dann wird man ihn (zulasten eines völlig anderen Arbeitsplatzes ohne zeitlich befristete Tätigkeiten) nur schwer zwingen können den bestehnden Arbeitsplatz zu entfristen.

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