W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neueinstellung während der Kurzarbeit

G
glückskäfer
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb (Produktion) wurde im Januar Kurzarbeit geleistet. Die Verwaltung war ausgeschlossen. Jetzt stand am letzen WE eine Stellenanzeige in der hiesigen Tageszeitung, es werden zwei Personen für die Fertigung gesucht! Wir sieht es aus, darf ein AG währender der Kurzarbeit überhaupt neue Mitarbeiter einstellen? Leider weiß ich nicht, ob im Februar auch Kurzarbeit geleistet werden soll, dass stellt sich morgen erst heraus! Wenn keine Kurzarbeitet geleistet wird, kann dann nach Neueinstellung im März wieder Kurzarbeit geleistet werden! Kann bei Neueinstellung in der Produktion die Verwaltung Kurzarbeit machen? Ich weiß viele Fragen, aber vielleicht kann mir jemand helfen

15.19301

Community-Antworten (1)

K
kunzundhinz

30.01.2012 um 14:22 Uhr

Hallo,

auch bei Kurzarbeit kann es sofern nicht der gesamte Betrieb, also alle Bereiche kurzarbeiten Bedarfe für Neueinstellungen geben. Selbst ggf. in Bereichen in welchen kurzgearbeitet wird kann es Bedarfe geben, z.B. besondere Fachleute. Dieses besonders, wenn man nicht durch Quali dieses notwenige Fachwissen bei Beschäftigten erreichen kann.

Das sind aber auch alles Themen welche in der BV zur KUG geregelt haben sollte.

hier ein Link zur Seite der Arbeitsverwaltung zum Thema KUG http://www.arbeitnehmerkammer.de/mitbestimmung/haeufig-gestellte-fragen/kurzarbeit/

Also, als BR die o.a. Fakten prüfen und dann ggf. zustimmen oder ablehnen.

Ihre Antwort