Erstellt am 29.02.2016 um 11:55 Uhr von celestro
Grundsätzlich läßt sich sagen ... Unterlagen aus der laufenden Periode sollten aufbewahrt werden ... alle anderen Unterlagen, sofern Sie noch Wirkung entfalten.
Also eine BV aus der Vorzeit muß noch aufbewahrt werden, wenn Sie noch gilt.
Erstellt am 29.02.2016 um 12:06 Uhr von gironimo
Es muss halt genau geschaut werden, ob das Dokument noch relevant ist. Daher kann man nur davor warnen, alte Aktenordner einfach in die Aktenvernichtung zu geben.
Ansonsten würde ich mindestens die Zeit aufbewahren, die für Geschäftsunterlagen gilt (mindestens 7 Jahre)
Erstellt am 29.02.2016 um 13:51 Uhr von Hartmut
Ich habe folgendes dazu gefunden:
Erstellt am 29.02.2016 um 14:32 Uhr von Pjöööng
Allgemeiner Erfahrungssatz:
Mindestens 50% der BR-Unterlagen werden zu lange aufbewahrt.
Erstellt am 29.02.2016 um 15:51 Uhr von Pickel
""Ansonsten würde ich mindestens die Zeit aufbewahren, die für Geschäftsunterlagen gilt (mindestens 7 Jahre)""
wie kommst du zu dieser (falschen) Annahme?
Erstellt am 29.02.2016 um 19:56 Uhr von moreno
Handelsgesetzbuch Paragraf 257 Aufbewahren von Organisationsunterlagen 10 Jahre damit sollte man auf der sicheren Seite sein.