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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufbewahrung von BR - Unterlagen

J
Jutta
Jan 2018 bearbeitet

In unserem BR - Büro haben wir viel Archivakten vom BR. Gibt es eine gestzliche Aufbewahrungsfrist? Wenn ja wo finde ich den Gestzestext?

1.23906

Community-Antworten (6)

C
celestro

29.02.2016 um 12:55 Uhr

Grundsätzlich läßt sich sagen ... Unterlagen aus der laufenden Periode sollten aufbewahrt werden ... alle anderen Unterlagen, sofern Sie noch Wirkung entfalten.

Also eine BV aus der Vorzeit muß noch aufbewahrt werden, wenn Sie noch gilt.

G
gironimo

29.02.2016 um 13:06 Uhr

Es muss halt genau geschaut werden, ob das Dokument noch relevant ist. Daher kann man nur davor warnen, alte Aktenordner einfach in die Aktenvernichtung zu geben.

Ansonsten würde ich mindestens die Zeit aufbewahren, die für Geschäftsunterlagen gilt (mindestens 7 Jahre)

H
Hartmut

29.02.2016 um 14:51 Uhr

Ich habe folgendes dazu gefunden:

P
Pjöööng

29.02.2016 um 15:32 Uhr

Allgemeiner Erfahrungssatz:

Mindestens 50% der BR-Unterlagen werden zu lange aufbewahrt.

P
Pickel

29.02.2016 um 16:51 Uhr

""Ansonsten würde ich mindestens die Zeit aufbewahren, die für Geschäftsunterlagen gilt (mindestens 7 Jahre)""

wie kommst du zu dieser (falschen) Annahme?

M
Moreno

29.02.2016 um 20:56 Uhr

Handelsgesetzbuch Paragraf 257 Aufbewahren von Organisationsunterlagen 10 Jahre damit sollte man auf der sicheren Seite sein.

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