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Krankheitsbedingte Kündigung soll folgen

M
Marbuto
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ,

bei uns in der Firma sollen 3 MA eine Krankheitsbedingte Kündigung erhalten jeder von den dreien hat min. 40% Schwerbehinderung weswegen bei jedem ein Gespräch mit dem Integrationsamt angesetzt ist dies hat unsere Firma den betroffenen schon schriftlich mitgeteilt.

Folgendes Problem liegt vor jeder von den dreien möchte das ich als BRM bei dem Gespräch dabei bin zusätzlich zu unserem BRV aber unsere Geschäftsleitung hat mir verboten dort mit hin zugehen weil mein Vater einer der 3 betroffenen Personen ist die gekündigt werden soll.

nun meine Frage dürfen die mir das verbieten ? diese 3 Personen inklusive meinem Vater möchten unbedingt das ich dabei bin weil ich der einzige im BR bin der in der selben Abteilung arbeitet wie die 3 betroffenen.

vielen dank für eure Hilfe

2.081021

Community-Antworten (21)

Z
Zappelmann

27.02.2016 um 09:47 Uhr

Was macht der Vorsitzende dort, wenn die betroffenen Arbeitnehmer dich als Begleitperson auswählen? Das sollte normalerweise kein Problem sein, dass du dabei bist. Und lass dir von der GL zeigen, in welchem Gesetz es steht, dass du nicht teilnehmen darfst.

M
Moreno

27.02.2016 um 10:14 Uhr

Eben der BRV hat da nix zu suchen wenn ein anderes BRM gewünscht wird. Auch Deinem Vater darf nicht verweigert werden Dich ins Gespräch mitzunehmen.

G
gironimo

27.02.2016 um 10:17 Uhr

Ich denke auch, der BRV sollte den Wunsch der AN akzeptieren. Wenn die Dich wollen, wollen sie Dich. Da sollte der BRV dann eben nicht dabei sein.

Nicht die GL hat das Wahlrecht sondern die AN. Nur sie wissen, wer das BR-Mitglied ihres Vertrauens ist. Die GL kann einem BR auch nicht die Ausübung seines Amtes verbieten.

Da musst Du wohl Stärke zeigen müssen.

H
Hoppel

27.02.2016 um 12:44 Uhr

@ Marbuto

Halten wir zunächst einmal fest, dass erst ein Grad der Behinderung von mind. 50 eine Schwerbehinderung darstellt. Haben die KollegInnen mit einem GdB von "nur" 40, einen Antrag auf Gleichstellung gestellt? Falls nicht, sollten sie das schleunigst tun!

Unabhängig davon ist der AG dem § 84 SGB IX verpflichtet. Dieser Paragraph ist Dir hoffentlich bekannt!

Gibt es in Eurem Betrieb eigentlich eine SBV?

M
Marbuto

28.02.2016 um 06:57 Uhr

Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten

@ Hoppel es ist "nur" einer der drei Kollegen der einen GdB von 40% hat die anderen beiden liegen bei 50% oder auch drüber. Natürlich werde ich dem Kollegen sofort raten einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen, insofern er es nicht schon gemacht hat.

Soweit ich weiss haben wir keine SBV bei uns im Betrieb ich muss dazu sagen das ich noch ziemlich neu als BRM bin :)

N
niemand

29.02.2016 um 11:41 Uhr

Naja aber mit 40% Behinderung hat man doch bestimmt auch einen GdB über 50. Wenn mehr als 4 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte im Betrieb sind ist der Betriebsrat verpflichtet die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ein zu leiten. Sollte der Kollege mit der 40% Behinderung nur einen GdB unter 50 haben ist er mit Sicherheit auch bereits gleichgestellt, da der AG ansonsten wohl nicht das Integrationsamt einschalten würde. Ich bin aber auch davon überzeugt, daß das Integrationsamt bei einer krankheitsbedingten Kündigung nicht so schnell zustimmen wird, sondern erst mal Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit vorschlagen wird. Aus diesem Grund schieben AG meist betriebsbedingte Gründe für die Kündigung Schwerbehinderter vor, da das Integrationsamt dann nicht so leicht ablehnen kann. Solltest du bei dem Gespräch dabei sein, solltest du bei behinderungs bedingten öfteren Ausfallzeiten den Begriff Minderleistungszulage im Kopf behalten. Dies ist eine Zulage, die das Integrationsamt dem AG bezahlen kann, der Schwerbehinderte trotz verminderter Leistungsfähigkeit bezahlt. Diese Leistungen werden aus der Ausgleichabgabe erbracht.

P
Pjöööng

29.02.2016 um 12:11 Uhr

Zitat (Niemand): "Naja aber mit 40% Behinderung hat man doch bestimmt auch einen GdB über 50."

Aha! Kannst Du das bitte mal erläutern?

N
niemand

29.02.2016 um 15:22 Uhr

Nun Ja ich habe einen GdB 60 und bin mit Sicherheit nicht 40 % behindert, sonder mache meine Arbeit noch 100%. In meiner Freizeit habe ich mit Sicherheit Einschränkungen, aber bestimmt nicht 40 %. Ja ich kann nicht mehr alle Jobs machen, und für manche bin ich mit Sicherheit zu 100 % behindert, da ich diese überhaupt nicht mehr machen kann. Insgesamt sind das aber bestimmt keine 40 % Behinderung. Der Grad deer Behinderung wird durch die Versorgungsmedizinischen Grundsätze bestimmt in denen einer bestimmmten Art der Behinderung ein Vorschlag für den Grad der Behinderung zugeordnte ist. Der Grad der Behinderung GdB ist ein Messwert nach dem die schwere der Behinderung gemessen wird. Er sagt aber nichts darüber aus zu wieviel % ein Mensch behindert ist. Ein Rollstuhlfahrer ist zu meist mit einem GdB 100 eigestuft. Willts du jetzt sagen, dass dieser zu 100 % behindert ist und nichts mehr leisten kann? Wir Schwerbehinderte mögen es überhaupt nicht wenn uns jemand als zu X % behindert bezeichnet. Zumindest ein BR sollte das wissen.

P
Pjöööng

29.02.2016 um 15:31 Uhr

Du führst hier jetzt sehr schön aus, warum man heute nur noch von einem GdB spricht, aber eben nicht mehr von einem Prozentgrad (obwohl die Skala von 0 bis 100 geht).

Und wenn Marbuto hier über "einen GdB von 40%" schreibt, dann kann es sich nur um einen GdB von 40 handeln.

N
niemand

01.03.2016 um 11:14 Uhr

Nein er schrieb nicht von einem GdB 40% sondern " hat min. 40% Schwerbehinderung" und so behindert werden die Kollegen wohl nicht sein.

M
Moreno

01.03.2016 um 11:24 Uhr

Also Niemand wenn jemand schreibt er hat eine 40% Schwerbehinderung dann meint er garantiert den GdB was denn wohl sonst?

N
niemand

01.03.2016 um 11:44 Uhr

Er wird wohl meinen, dass der Wert des GdB die Schwere der Behinderung prozentual im Verleich zur Leistungsfähigkeit eines Gesunden angibt. Das halte ich für eine diskriminierende Äußerung gegen über uns Schwerbehinderten.

M
Moreno

01.03.2016 um 12:05 Uhr

Der GdB beziffert bei Behinderten die Schwere der Behinderung. Wenn Marbuto jetzt schreibt der Kollege ist zu 40 % behindert meint er, dass dieser einen GdB 40 hat und einen Gleichstellungsantrag beim Integrationsamt stellen will um den Kündigungsschutz als Schwerbehinderter zu bekommen. Wo sind da denn diskriminierende Äußerungen zu finden? Den Fehler mit der %Zahl machen sehr viele die nichts mit der Materie zu tun haben.

P
Pjöööng

01.03.2016 um 12:59 Uhr

Zitat (Niemand): "Nein er schrieb nicht von einem GdB 40% ..."

Lesen bildet!

Zitat (Marbuto): "Hoppel es ist ´nur´ einer der drei Kollegen der einen GdB von 40% hat die anderen beiden liegen bei 50% oder auch drüber." (Antwort 5 Erstellt am 28.02.2016 um 05:57 Uhr von Marbuto)

Zitat (Niemand): "Er wird wohl meinen, dass der Wert des GdB die Schwere der Behinderung prozentual im Verleich zur Leistungsfähigkeit eines Gesunden angibt. Das halte ich für eine diskriminierende Äußerung gegen über uns Schwerbehinderten."

Das hatten wir doch schon mal, dass Du hier die Worte so lange verbiegst bis Du in dem von Dir produzierten Müll endlich eine diskriminierende Äußerung gegenüber Schwerbehinderten finden kannst.

Früher, vor ganz ganz langer Zeit hat man tatsächlich die Schwerbehinderung in Prozenten angegeben. Das hatte allerdings nichts mit einem Leistungsvergleich zu tun, sondern ergab sich auf Grund von Tabellen, in denen für bestimmte Behinderungen Prozentwerte angegeben waren, die dann in der Regel sogar addiert wurden, wodurch sich z.B. bei einem Großvater von mir eine Schwerbehinderung von 130% ergab...

N
niemand

01.03.2016 um 13:06 Uhr

Hallo, ihr als Betriebsräte habt aber damit zu tun und solltet es wissen. Und jetzt wisst ihr es auf jeden Fall und solltet es doch bitte auch einfach unterlassen.

Ich habe Marbuto ja einige hilfreiche Tips gegeben, aber ihn auch darauf hin gewiesen, dass man sich doch bitte richtig und klar über die schwere eine Behinderung ausdrücken sollte.

Und auch du Moreno sollte das doch bitte respektieren. Soviel Respekt darf ich doch wohl von einem Betriebsrat erwarten, der auch die Einhaltung der Regelungen des SgB IX zu überwachen hat. Ein Betriebsrat solltre auch darauf achten, Diskrieminierungen zu vermeiden. Wenn man nun von einem schwerbehinderten Schwerbehindertenvertreter und Gesamtschwerbehindertenvertreter gesagt bekommt, dass das von schwerbehinderten als diskriminierend empfunden wird, sollte man das wohl einfach so akzeptieren.

N
niemand

01.03.2016 um 13:11 Uhr

Ja Pjöööööng, früher hat man die Behinderung in % angegeben, was aber von den Scherbehinderten als diskriminierend empfunden wurde und deshalb geändert wurde. So wäre es schon angesagt, daß auch du diese Diskriminierung unterlässt.

Früher wurde auch von Ariern und Nicht Ariern gesprochen, was man aber Heute auch nicht mehr macht.

M
Moreno

01.03.2016 um 13:18 Uhr

@Niemand nur weil Du schwerbehindert bist meinst kannst Du bestimmen was Diskriminierung ist und was nicht?????

,,Das hatten wir doch schon mal, dass Du hier die Worte so lange verbiegst bis Du in dem von Dir produzierten Müll endlich eine diskriminierende Äußerung gegenüber Schwerbehinderten finden kannst."

Da geb ich Pjööng genau Recht !!!!

P
Pjöööng

01.03.2016 um 14:23 Uhr

Zitat (Niemand): "So wäre es schon angesagt, daß auch du diese Diskriminierung unterlässt. "

Ich hatte Dir hier in diesem Forum bereits ein anderes Mal geraten, hier nicht mit solchen bösartigen widerwärtigen Unterstellungen zu arbeiten, die Du nicht belegen kannst!

Zitat (Niemand): "Früher wurde auch von Ariern und Nicht Ariern gesprochen, was man aber Heute auch nicht mehr macht."

Damit wissen wir jetzt hier wenigstens wes Geistes Kind Du bist! Pfui!

N
niemand

01.03.2016 um 16:31 Uhr

Schon sehr merkwürdig wenn Betriebsräte unbedingt an einer Beschreibung festhalten wollen, die von anderen Menschen als diskriminierend empfunden werden, obwohl es ihnen von einem Vertreter dieser Menschen gesagt wurde. Es ist nicht schlimm wenn es jemand macht wie der ersteller diese Threads, weil er es nicht besser weiß. Schlimm wird es erst wenn Leute meinen daran festhalten zu müssen obwohl sie wissen, daß das für die Betroffenen beleidigend und diskrieminierend ist.

Und ja Pjöööööööööööööng ich kann es auch nicht leiden, wenn heute noch von Ariern und nicht Ariern gesprochen wird. Ja da weis du "wenigstens wes Geistes Kind Du bist" wie ich von so etwas denke. Ich finde es völlig unangebracht und wiederlich. Was soll ich jetzt von dir halten wen du das für "Pfui" hältst?

P
Pjöööng

01.03.2016 um 16:52 Uhr

Es gibt in diesem Thread eigentlich nur einen, der an der Bezeichnung "%" festhält, bzw. wenn man den Threadersteller (der es nicht besser weiß) dazuzählt, sind es zwei.

Bleibt nur noch die Frage, ob man sich selber diskriminieren kann.

N
niemand

01.03.2016 um 17:30 Uhr

rotfl ich kann nicht mehr, magst ne Säge haben?

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