Sind Trainingsmaßnahmen datenschutzwürdig?
Unserem Gremium wurde die Frage angetragen, ob man ein Formular mit einer Übersicht aller empfohlenen und absolvierten Trainingsmaßnahmen (z.B. Excel, Verbesserung des Teamworks, Schwierige Gespräche) dem gesamten Team bereitstellen darf oder ob diese Info dem einzelnen betroffenen AN vorbehalten sein muss. Was meinen Sie?
Community-Antworten (5)
23.02.2016 um 11:34 Uhr
Gibt es denn einen Grund warum die anderen teammitglieder das wissen müssen?
23.02.2016 um 11:37 Uhr
ob man ein Formular <
Ein Formular dieser Maßnahmen, die sich auf einzelne Personen beziehen, unterliegt der Mitbestimmung (§ 94 BetrVG Personalfragebogen). Dabei geht es nicht nur darum, was genau und wie und wofür erfasst wird, sondern auch um die Nutzung dieser Daten. Bei IT-Einsatz auch noch § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
Ich würde auf jeden Fall hinterfragen, welchen Zweck der AG mit der Veröffentlichung verfolgt.
Im Übrigen wäre genauer zu hinterfragen, was genau die Angaben in der Tabelle aussagen.
23.02.2016 um 11:45 Uhr
der Personalfragebogen ist zur Zeit deine Lieblingsnorm. Würdest Du mir bitte einmal erklären wie du hier auf dieses Thema kommst?
23.02.2016 um 11:55 Uhr
Aus einem BetrVG Online-Kommentar zum § 94 BetrVG:
"Personalfragebogen meint = jede standardisierte Erfragung persönlicher Daten der Arbeitnehmer, wie immer das auch genannt wird. In allen diesen Fällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, das sich auf den Inhalt von Fragen bezieht aber auch auf ihren Verwendungszweck. Es geht also um den Schutz von Arbeitnehmerdaten."
23.02.2016 um 13:17 Uhr
Zitat (gironimo):
"... Erfragung ..."
Hmmm...
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