Erstellt am 23.02.2016 um 09:15 Uhr von Mattes
Betriebsverfassungsgesetz
§ 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall
....
(2) Sonstige Betriebs- oder Abteilungsversammlungen finden außerhalb der Arbeitszeit statt. Hiervon kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber abgewichen werden; im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit durchgeführte Versammlungen berechtigen den Arbeitgeber nicht, das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer zu mindern.
Erstellt am 23.02.2016 um 09:32 Uhr von gironimo
Es handelt sich aber wohl eher nicht um eine "sonstige" Versammlung. Wenn es die reguläre Betriebsversammlung ist, bekommt der Kollege die Zeit gutgeschrieben.
Also eher § 44 Abs. 1 BetrVG
Erstellt am 23.02.2016 um 09:50 Uhr von Mattes
jup...
haste mal wieder recht:)
Erstellt am 23.02.2016 um 15:34 Uhr von SCENIC
Ehrlich, diese Frage kann sich ein BR mit einem Blick in das BetrVG sehr leicht selbst beantworten, soviel Zeit sollte schon sein!
Erstellt am 23.02.2016 um 15:46 Uhr von moreno
Oh ein neuer Forums Schiedsrichter ;-) noch so ne Frage und alle Forumsteilnehmer werden 10 Minuten vom Platz gestellt.
Erstellt am 23.02.2016 um 15:53 Uhr von SCENIC
Wie denn, wenn nicht mal mehr die Trainer auf die Tribüne wollen!
Ich bin dennoch der Meinung, dass derart minimaler Aufwand von einem BR zu leisten ist und man dafür kein Forum beanspruchen muss. Ich will auch kein Schiri sein, wollte nur meine Meinung äußern!
Erstellt am 23.02.2016 um 16:02 Uhr von moreno
Na ein Professor fürs Arbeitsrecht würde vielleicht dann sagen die meisten Fragen sind hier überflüssig.
Und der Maurer der seit gestern im Betriebsrat ist wird auch Hygge verstehen warum er sich mit seiner Frage ans Forum wendet. Ist immer Ansichtssache ;-)