Überwachung Leistungskontrolle oder nicht?
Überwachung Leistungskontrolle oder nicht? Hallo also bei uns im Altenheim.Da ist es nun schon mal vorgekommen das die Stationsleitungen den Schwestern bei tätigkeiten über die Schulter gesehen haben.Aber nun ist es so das ganze wegen und Massnahmen überwacht werden, also das Personal muss dann auch jede tätigkeit begründen. Ist das noch im Rahmen vom AG Recht oder ist das schon etwas für uns als BR ?
Ist das die MBR? wir wurden auch nicht Informiert das dieses durchgeführt wird wir haben nur die Info von Station das die Statis das so machen. Was können wir machen um den Kollegen zu helfen?
Community-Antworten (5)
14.04.2009 um 17:14 Uhr
@Nutricia
wie werden welche Daten erfasst und werden diese gespeichert?
Verhaltens- und Leistungskontrolle ist ja nicht verboten, siehe so.B. bei Akkordarbeit. Es ist nur die MB ggf. zu beachten.
14.04.2009 um 17:23 Uhr
Heißes Eisen "Leistungskontrollen" - So nutzten Sie Ihr Mitbestimmungsrecht!
14.04.2009 um 18:35 Uhr
@erwin und die alte? also von Computern schrieb ich nichts.Die Kollegen werden Begleitet also die Stati geht mit der Pflege zum Bewohner und sieht sich alles an und stellt fragen,fast so wie in der Prüfung. Ob die ergebnisse gespeichtert werden ? keine Ahung. Ihr seit nicht aus der Pflege oder?
14.04.2009 um 20:23 Uhr
@Nutricia
das darf der AG. @Erwin und ich haben nur aufzeigen wollen, wann Verhaltens und Leistungskontrolle die MB auslöst. Sollte man als BR abe rauch wissen.
14.04.2009 um 23:41 Uhr
Nutricia, verstehe ich dich richtig, du möchtest, dass der AG dir blindlings vertraut & keine Kontrolle deiner erbrachten & von ihm zu honorierenden Leistung vollführt? Wenn keine personenbezogenen Leistungsdaten aus den Kontrollen generiert werden ist das für den AG erlaubt.
Wie sagte ein Nichtfreund des Feudalismus/Kapitalismus namens Wladimir Ilitsch Ulianow: " Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."
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