Erstellt am 14.04.2009 um 15:14 Uhr von erwin
@Nutricia
wie werden welche Daten erfasst und werden diese gespeichert?
Verhaltens- und Leistungskontrolle ist ja nicht verboten, siehe so.B. bei Akkordarbeit. Es ist nur die MB ggf. zu beachten.
Erstellt am 14.04.2009 um 15:23 Uhr von diealte
Heißes Eisen "Leistungskontrollen" - So nutzten Sie Ihr Mitbestimmungsrecht!
Erstellt am 14.04.2009 um 16:35 Uhr von Nutricia
@erwin und die alte?
also von Computern schrieb ich nichts.Die Kollegen werden Begleitet also die Stati geht mit der Pflege zum Bewohner und sieht sich alles an und stellt fragen,fast so wie in der Prüfung.
Ob die ergebnisse gespeichtert werden ? keine Ahung.
Ihr seit nicht aus der Pflege oder?
Erstellt am 14.04.2009 um 18:23 Uhr von diealte
@Nutricia
das darf der AG. @Erwin und ich haben nur aufzeigen wollen, wann Verhaltens und Leistungskontrolle die MB auslöst. Sollte man als BR abe rauch wissen.
Erstellt am 14.04.2009 um 21:41 Uhr von Laffo
Nutricia,
verstehe ich dich richtig, du möchtest, dass der AG dir blindlings vertraut & keine Kontrolle deiner erbrachten & von ihm zu honorierenden Leistung vollführt?
Wenn keine personenbezogenen Leistungsdaten aus den Kontrollen generiert werden ist das für den AG erlaubt.
Wie sagte ein Nichtfreund des Feudalismus/Kapitalismus namens Wladimir Ilitsch Ulianow: " Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."