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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leistungskontrolle neuer Mitarbeiter

K
klärchen
Jan 2018 bearbeitet

Neue Mitarbeiter sollen 8 Wochen einer Leistungskontrolle unterzogen werden,damit der AG entscheiden kann ob sie sich für den Betrieb eignen. Die Leistungsüberwachung war bei uns in der Vergangenheit üblich. Kann man diese für 8 Wochen zulassen Wer kann mit Information helfen ??

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Community-Antworten (2)

U
Ulrik

30.08.2010 um 10:22 Uhr

Wenn die LEistungsüberwachung bei euch bisher generell zulässig war, hat der BR ja mal mitgestimmt, bzw. eine Btriebsvereinbarung aufgestellt. Schaut da mal rein, was genau formuliert ist. nsonsten seid ihr als BR natürlich dabei, wenn daran etwas geändert wird. Allerdings befürchte ich, wenn euer AG etwas schlau ist, dann kann er diese Leistungsüberwachung offiziell permanent machen (wie bisher), und nach 8 Wochen einfach aufhören. Zwingt ihn ja keiner dazu.

P
paula

30.08.2010 um 18:10 Uhr

handelt es sich um eine maschinelle Leistungsüberwachung oder läßt sich der Führungsverantwortliche einfach arbeitsergebnisse vorlegen? Im ersten Fall bestehen Mitbestimmungsrechte. Gibt es dazu eine BV? Wenn ja was sagt diese aus? Wenn es die nicht gibt sofort Mitbestimmungsrecht einfordern.

Der AG darf durchaus MA kontrollieren. Gerade in der Probezeit ist so etwas durchaus üblich. Wie will man sonst eintscheiden ob man einen MA behalten möchte?

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