Erstellt am 30.08.2010 um 08:22 Uhr von Ulrik
Wenn die LEistungsüberwachung bei euch bisher generell zulässig war, hat der BR ja mal mitgestimmt, bzw. eine Btriebsvereinbarung aufgestellt. Schaut da mal rein, was genau formuliert ist. nsonsten seid ihr als BR natürlich dabei, wenn daran etwas geändert wird.
Allerdings befürchte ich, wenn euer AG etwas schlau ist, dann kann er diese Leistungsüberwachung offiziell permanent machen (wie bisher), und nach 8 Wochen einfach aufhören. Zwingt ihn ja keiner dazu.
Erstellt am 30.08.2010 um 16:10 Uhr von paula
handelt es sich um eine maschinelle Leistungsüberwachung oder läßt sich der Führungsverantwortliche einfach arbeitsergebnisse vorlegen? Im ersten Fall bestehen Mitbestimmungsrechte. Gibt es dazu eine BV? Wenn ja was sagt diese aus? Wenn es die nicht gibt sofort Mitbestimmungsrecht einfordern.
Der AG darf durchaus MA kontrollieren. Gerade in der Probezeit ist so etwas durchaus üblich. Wie will man sonst eintscheiden ob man einen MA behalten möchte?