Erstellt am 21.02.2016 um 16:18 Uhr von Challenger
Tach auch Marcus,
der Terminus "Verhaltenskodex" deutet darauf hin, daß Euch nach §87 Abs.1 Nr.1 BetrVG ein erzwingbares MBRecht zusteht.
Erstellt am 21.02.2016 um 17:58 Uhr von gironimo
Das sehe ich auch so (vergleiche auch Kommentar zum BetrVG zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Däubler).
Eine BV macht durchaus Sinn. Z.B. bei der Frage, wie möglicher Weise einzelne Bestimmungen ausgelegt werden; was ist bei anscheinenden Verstößen - also wie geht man miteinander um; und auch bei der Frage der Schulung (welche Erwartungshaltung haben die Amerikaner, wenn sie Europäern ihre Werte aufs Auge drücken wollen)