Verhaltenskodex zwischen GL und BR?
Moinsen,
die Geschäftsleitung und der Betriebsrat haben festgestellt, das im Moment keine vertrauensvolle Zusammenarbeit gegeben ist. Wir haben uns also darauf verständigt einen Neuanfang zu machen. Da dieser Neuanfang zum 100sten mal stattfindet, möchte der BR eine Art Verhaltenskodex, Verfahrensweise, oder wie auch immer, aufstellen, die von beiden Seiten unterzeichnet wird. Ich weiß, das die Verfahrensweisen durch BV´s und Gesetze vorgegeben sind. Wir haben noch nicht mal eine Vorstellung wie das ganze aussehen soll, von der rechtlichen Seite und von der Gestaltung. Wir dachten eine Art BV in der einzelne Punkte aufgeführt sind, ggfs. bei Streitigkeiten ein Vermittler hinzugezogen wird etc. Wie gesagt, wir haben noch keine Ahnung ob sowas überhaupt rechtssicher ist und, und, und. Hat einer von Euch sowas in der Art schon mal gemacht. Gruß Stefan
Community-Antworten (10)
04.04.2007 um 17:05 Uhr
Hallo Stefan ZG,
wir haben in vielen Einigungsstellen die Erfahrung gemacht, das mit unparteiischer externer Hilfe-hier Arbeitsrichter Lösungen gefunden werden können, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nie möglich gewesen wären.Der Nachteil daran ist, dass der Arbeitgeber jedesmal die Kosten zu tragen hat und schon alleine deshalb dies keine Optimallösung auf Dauer ist. Ich schlage Euch aus eigener Erfahrung einen Workshop zusammen mit dem Arbeitgeber vor plus einem unabhängigen externen Mediator. Dies kann ein Weg sein um zukünftig besser miteinander arbeiten zu können. Nicht unerheblicher Vorteil für den AG:finanzielle Einmalbelastung.
Gruß
Biberrat
04.04.2007 um 17:08 Uhr
@Biberrat wie sollte denn der externe Mediator aussehen? Gewerkschaftssekretär wird wahrscheinlich nicht die Zustimmung der GL finden und ein Anwalt kostet auch wieder Geld.
04.04.2007 um 17:13 Uhr
@ Stefan Es gibt darauf spezialisierte Fachkräfte, ähnlich Supervisoren.
Wir haben auch eine BV dazu und überlegen ständig, ob wir sie wegen weiterer Nichteinhaltung seitens GF nicht kündigen sollten. => Es wird sich damit nichts oder nur wieder kurzfristig etwas ändern!
04.04.2007 um 17:17 Uhr
@Jube
Es müßte natürlich eine BV sein, in der ganz klar die Konsequenzen einer Nichteinhaltung festgehalten sind. Allein aus dem Grund, das uns nicht wieder vorgeworfen wird, wir würden wegen jeder Kleinigkeit zur Einigungsstelle rennen. Mit so einer BV hätten wir aber letztmalig den Versuch gemacht wieder eine vertrauensvolle Zusammenarbeit herzustellen.
04.04.2007 um 18:07 Uhr
@Stefan
Und Ihr glaubt der AG unterschreibt so etwas? Ich würde mich als AG doch nicht mehr binden als das BetrVG es vorgibt. Und wenn ich als AG nur so weit gehen möchte unterschreib ich keine BV.
Was soll denn die festgeschriebene Konsequenz bei Nichteinhaltung der vertrauensvollen Zusammenarbeit sein? Glaubt Ihr weirklich dass Ihr hier eine Regelung schaffen könnt?
04.04.2007 um 18:41 Uhr
@Stefan,
einer so renitent das BetrVG mißachtenden GL hilft auch kein Verhaltenscodex, sondern nur der wiederkehrende Griff ins Portemonnaie. Das BetrVG ist doch eindeutig.
04.04.2007 um 20:54 Uhr
Der Griff ins Portemonnaie ist schon mehrmals vollzogen worden. Die GL hat aber auch Übung darin, den BR bei der Belegschaft, ziemlich schlecht zu machen. Mittlerweile ist auch bei der Belegschaft die Meinung vertreten, das unserer Gangart zu hart ist. Um das alles jetzt ein wenig zu entkrampfen, wollten wir einen Gang zurückschalten und die Bereitschaft zeigen, das wir an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert sind. Auch wenn wir die Worte Neuanfang, kommt nicht wieder vor, etc. langsam nicht mehr hören können. Wir stehen momentan (lt. Wirtschaftsausschuss) nicht so gut da. Befristungen laufen aus. Betriebsbedingte Kündigungen stehen noch nicht an. Allerdings ist es schwer der Belegschaft, in der momentanen Situation, klarzumachen, das wir die GL wieder, wegen nicht genehmigter Mehrarbeit, oder Verstoß gegen eine BV, vor Gericht zerren. Immerhin sollen wir ja als BR auch das Wohl der Firma im Auge haben und wir arbeiten Konzernabhängig und der Mutterkonzern (im Ausland) wird kein Problem damit haben, einen unrentablen und renitenten Standort zu schließen.
04.04.2007 um 21:57 Uhr
@Stefan ZG
Wenn ich Deine letzte Antwort lese stellt sich bei mir um so mehr die FRage was Ihr in der angedachten BV verankern wollt...
04.04.2007 um 23:16 Uhr
@Paula
wie am Anfang schon erwähnt. Keine Ahnung. Deswegen meine Frage ob das schon jemand gemacht hat.
05.04.2007 um 03:10 Uhr
@Stefan
ich denke da fällt es schwer einen Vorschlag zu machen. Mir fehlt da zumindest die Phantasie...
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