Grundwerteerklärung, Selbstverständniserklärung, Verhaltenskodex - mitbestimmungspflichtig?
Hallo zusammen, in unserem Betrieb wird derzeit aktiv an der Einführung einer Grundwerteerklärung und einer Selbstverständniserklärung in Verbindung mit einem daraus resultierenden Verhaltenskodex gearbeitet. Bisher war der BR in der derzeitigen Vorbereitungsphase eingebunden. Dieses soll sich nun aufgrund eines nicht näher zu erläuternden Vorfalls ändern und die endgültige Formulierung der o. g. Dokumente soll ohne weitere Mitarbeit des BR erfolgen. Jeder MA soll später nach einer erklärenden Einführungsveranstaltung seitens der Geschäftsleitung die Dokumente in schriftlicher Form erhalten und soll diese unterschreiben. Ist die Formulierung dieser Erklärungen und der dazugehörige Verhaltenskodex und die Einführung dieser grundsätzlich mitbestimmungspflichtig? Was ist, wenn einzelne MA diese Dokumente nicht unterschreiben? Danke
Community-Antworten (3)
16.11.2006 um 23:34 Uhr
Blümi, seid Ihr rein zufälligerweise ein (amerikanisches) börsennotiertes Unternehmen? :-)
17.11.2006 um 10:52 Uhr
Wir sind ein kaufmännischer Dienstleister, nicht amerikanisch, nicht an der Börse!!!
17.11.2006 um 13:11 Uhr
Hej Blümli,
Verhaltenskodex macht BetrVG §87 Abs1 Pkt1 zur Pflicht. Grundwerteerklärung ist wohl mehr eine Sache des Bundesverfassungsgerichtes. Was müssen noch für Grundwerte erklärt werden. Wer sich nicht an die Grundwerte hält bekommt Ärger mit dem Verfassungsschutz oder will Euer Unternehmer ein eigenes Königreich errichten? Hat er dafür ne eigene Insel gekauft sonst auch Ärger mit Verfass.-Schutz (staatliche Integrität Deutschlands usw.). Sagt ihm das mal
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