Versetzung
Eine Kollegin soll bei gleicher Tätigkeit dauerhaft für einen Tag, zwar in der gleichen Einrichtung aber an einem anderen Standort eingesetzt werden. Handelt es sich um eine Versetzung die zustimmungspflichtig ist. Hoffe auf viele Antworten!!!! Der neue Standort ist max. 3km weiter. Sie muss die Betreuung von ihren Kindern umorganisieren.
Community-Antworten (2)
20.02.2016 um 16:52 Uhr
Wo ist der andere Standort?
20.02.2016 um 17:26 Uhr
Wenn sich die Umstände wesentlich ändern, unter denen die Arbeit zu leisten ist (siehe § 95 Abs. 3 BetrVG), ist auch ein Tag eine Versetzung.
Also z.B.: Muss die Kollegin erheblich mehr Fahrzeit und Fahrtkosten in Kauf nehmen......
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