Mal folgende Frage an die werten Kollegen/innen,

Es existierte eine erzwingbare BV.

Diese BV wurde gekündigt und hatte Nachwirkung.

Es wurde zu dieser Thematik - der gekündigten BV - eine Regelungsabsprache getroffen, statt eine neue BV zu erarbeiten, die nur 6 Monate gültig war und ohne Nachwirkung auslief.

Jetzt haben wir zu dieser Thematik keine (?) BV mehr und auch keine (!) Regelungssabsprache mehr.

Gehe ich Recht in der Annahme, da die BV Nachwirkung hatte, dass diese spätestens nach dem Ende der Regelungsabsprache ihre Nachwirkung weiter entfaltet bis eine entsprechend neue BV zu dieser Thematik abgeschlossen wurde?