Erstellt am 01.06.2012 um 10:20 Uhr von betrvggilt
Regelungsabrede und BV zwei ganz verschiedene Welten.
Doch warum hat der BR diesen Unsinn gemacht???
Hier koennte es nun sein, dasd der BR durch diese Regelungsabrede die Nachwirkung aufgehoben.hst.
Daher nun sofort eine neue BV erzwingen
Erstellt am 01.06.2012 um 10:28 Uhr von NoPain
@betrvggilt,
Doch warum hat der BR diesen Unsinn gemacht???
Richtig, diese Frage habe ich denen auch gestellt zumal es sich um ein wirklich extrem wichtiges Thema handelt.
Hier koennte es nun sein, dasd der BR durch diese Regelungsabrede die Nachwirkung aufgehoben.hst.
Jo, könnte oder könnte nicht, das ist hier die Frage.
Eine neue würde uns da erst einmal nicht wirklich weiterhelfen, in der alten stehen nämlich Dinge drinne die wir a) definitiv nicht mehr durchbekommen würden und b) die der AG nach dem Ende der Regelungssprache umgesetzt hat, die aber, sollte es eine Nachwirkung der BV doch noch geben, wieder rückgängig machen müsste, da er dann gegen die nachwirkende BV verstoßen hätte.
Deshalb die Frage:
Tritt die Nachwirkung der gekündigten BV nach dem Auslaufen der Regelungsabsprache wieder ein oder nicht?
Erstellt am 01.06.2012 um 10:42 Uhr von betrvggilt
Man kann, was hier wohl geschehen ist, die Nachwirkung ausschliessen.
http://books.google.de/books?id=ko_2Crz8hbEC&pg=PA148&lpg=PA148&dq=nachwirkung+einer+betriebsvereinbarung+ausschliessen&source=bl&ots=fI1fUh6v9Y&sig=lQIO3RTVA_jXmP3Ugg2sW3X6fAs&hl=de&sa=X&ei=mX_IT6ayBa324QTjobE7&ved=0CFQQ6AEwBw
Erstellt am 01.06.2012 um 10:46 Uhr von gironimo
Meiner Meinung nach wäre die Regelungsabrede schon äußerst bedenklich. Bestenfalls könnten sich die Betriebsparteien darauf verständigen die Nachwirkung der BV zu übersehen und so zu tun als gäbe es sie nicht. Aber rechtswirksam damit beenden .....
Aus meiner Sicht wirkt die BV nach wie vor (aber wer weiß ... wie es so schön heißt "grundsätzlich ... aber....").
Die Frage wäre vielleicht noch, wie denn die Regelungsabrede festgelgt wurde (per Handschlag? Protokollnotiz??) Manchmal steht ja Regelungsabrede als Titel oben drauf und innen drin steckt dann doch eine BV.
Erstellt am 01.06.2012 um 10:49 Uhr von Kulum
Nach Beendigung der BV hat diese keine zwingende Wirkung mehr und kann durch andere Abmachungen ersetzt werden. In diesem Fall dürfte die Regelungsabrede damit die BV erledigt haben.
Erstellt am 01.06.2012 um 11:31 Uhr von NoPain
@betrvggilt,
danke für den sehr interessanten Link! Dort steht aber auch ua., dass eine BV nur durch eine BV abgelöst werden kann und eben nicht durch eine Regelungsabrede.
@gironimo,
Bestenfalls könnten sich die Betriebsparteien darauf verständigen die Nachwirkung der BV zu übersehen und so zu tun als gäbe es sie nicht.
Meinst Du diesen Satz so, das der AG mit dem BR stillschweigend vereinbart das die BV keine Nachwirkung hat? Oder sie ungekündigt weitergilt nach dem Ende der Regelungsabsprache?
Die Frage wäre vielleicht noch, wie denn die Regelungsabrede festgelgt wurde (per Handschlag? Protokollnotiz??) Manchmal steht ja Regelungsabrede als Titel oben drauf und innen drin steckt dann doch eine BV.
Schriftlich und unterschrieben von beiden Seiten. Selbst wenn eine BV da drinne stecken würde, kann diese auch ohne Nachwirkung beendet werden, obwohl es sich um eine Zwingende handelt wo auch Dinge stehen die ggf. über eine E-Stelle geregelt werden könnten?
@Kulum,
Nach Beendigung der BV hat diese keine zwingende Wirkung mehr und kann durch andere Abmachungen ersetzt werden. In diesem Fall dürfte die Regelungsabrede damit die BV erledigt haben.
Nach dem Link von @betrvggilt eben nicht, denn dort steht, zwar nur so nebenbei, drinne, dass eine BV nur über eine BV ersetzt werden kann.
Zitat:
Die Ablösung kann nur durch eine Betriebsvereinbarung, nicht durch eine Regelungsabrede erfolgen.
Zitatende
Erstellt am 01.06.2012 um 11:48 Uhr von Kulum
Sie wurde aber nicht abgelöst sondern vorher gekündigt. Das ist IMHO der springende Punkt. Nicht, dass ich es euch / dir nicht gönnen würde, aber lies doch mal oben links den dritten Absatz
Erstellt am 01.06.2012 um 11:54 Uhr von regelungen
Eine Regelungsabrede ist ein VERTRAG zwischen AG und BR. Hier wurde also per Vertrag rechtsgueltig die BV aufgeloest und auch die Nachwirkung beendet. Vertragsfreiheit nennt man dieses.
Erstellt am 01.06.2012 um 12:19 Uhr von blackjack
Mit ihrer Beendigung verliert die Betriebsvereinbarung grds ihre unmittelbare und zwingende Wirkung (BAG 26. 4. 90, DB 90, 1871). Gem § 77 Abs 6 BetrVG entfalten Betriebsvereinbarungen im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung jedoch Nachwirkung, dh sie gelten fort, bis sie durch eine andere Abmachung, die nicht eine Betriebsvereinbarung sein muss, ersetzt werden. Dies gilt nach zutreffender hM auch für befristete Betriebsvereinbarungen, die mit Zeitablauf enden (Fitting § 77 Rz 179; aA SW § 77 Rz 44). Die Nachwirkung kann in der Betriebsvereinbarung selbst ausgeschlossen werden (BAG 17. 1. 95, NZA 95, 1010). Sie kann dann durch eine Regelungsabrede nicht neu begründet werden (BAG 6. 5. 03 – 1 AZR 340/02, NZA 03, 1422).
Quelle: Küttner Phdb.
Erstellt am 01.06.2012 um 13:18 Uhr von NoPain
Ok, dann erst einmal vielen Dank für Eure Antworten!
Erstellt am 01.06.2012 um 15:53 Uhr von gironimo
Ich würde argumentieren: Wenn die sogenannte Regelungsabrede so verfasst war, dass es eigentlich doch eine BV war, hätte diese die alte BV ersetzt. In wie fern bei einer BV mit erzwingbarer Mitbestimmung bei einer befristeten Laufzeit eine Nachwirkung entsteht, ergibt sich jedenfalls aus den Regelungsinhalten und muss im Detail geprüft werden.
Ja - ein interessantes Thema, über das man viel philosophieren kann. Es gibt eben viele Pro und Kontras und wie mir beim lesen der Kommentare wieder einmal aufgefallen ist, gilt der gute alte Satz:" .... es kommt darauf an..."