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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

GBR Gründung und Informationspflicht an den Arbeitgeber

B
BRMarcus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind währende eines Betriebsübergang nach BGB §613(a) gleich in eine zuvor neu gegründete GmbH (mehre Standorte) verteilt worden. Alle Betriebe habe neue Betriebsräte gewählt und gestern haben wir den GBR gegründet. Meine Frage ist, welche Information zur Gründung des GBR muss ich dem Arbeitgeber zukommen lassen? Reicht es hier aus, dem AG nur mitzuteilen, dass auf der konstituierenden Sitze der GBR gegründet wurde und wer Vorsitz und Stellvertreter ist. Oder muss das Protokoll bzw. das Wahlergebnis ebenfalls dem Arbeitgeber mitgeteilt werden? Vielen Dank

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

19.02.2016 um 10:42 Uhr

Das Protokoll und das Wahlergebnis bekommt der AG nicht. Wer dem GBR alles angehört sollte der Arbeitgeber natürlich auch wissen.

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