GBR Gründung und Informationspflicht an den Arbeitgeber
Hallo zusammen, wir sind währende eines Betriebsübergang nach BGB §613(a) gleich in eine zuvor neu gegründete GmbH (mehre Standorte) verteilt worden. Alle Betriebe habe neue Betriebsräte gewählt und gestern haben wir den GBR gegründet. Meine Frage ist, welche Information zur Gründung des GBR muss ich dem Arbeitgeber zukommen lassen? Reicht es hier aus, dem AG nur mitzuteilen, dass auf der konstituierenden Sitze der GBR gegründet wurde und wer Vorsitz und Stellvertreter ist. Oder muss das Protokoll bzw. das Wahlergebnis ebenfalls dem Arbeitgeber mitgeteilt werden? Vielen Dank
Community-Antworten (1)
19.02.2016 um 10:42 Uhr
Das Protokoll und das Wahlergebnis bekommt der AG nicht. Wer dem GBR alles angehört sollte der Arbeitgeber natürlich auch wissen.
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