Hallo! Wir haben eine Frage wegen der Bildung eines Gesamtbetriebsrates (GBR). Unser BR befindet sich in Berlin und ist eine Niederlassung (NL) eines größeren Konzerns, nur in unserer NL befindet sich ein BR, alle anderen NL haben keine BR. Zur Gründung eines GBR sind eigentlich mindestens zwei BR (von verschiedenen NL) notwendig. Gibt es auch als alleiniger BR die Möglichkeit der Gründung ein GBR? Im Konzern gibt es noch weitere BR, diese gehören aber nicht zu unserem Bereich. Nur als GBR hat man u.a. die Möglichkeit im Wirtschaftsausschuss Einsicht in die Unterlagen des Unternehmens zu nehmen! Ich hoffe, Ihr habt Tips die uns in dieser wichtigen Frage weiterhelfen. Danke im Voraus.

Beispiel:
Konzern Mustermann,
darunter Mustermann AG (mehrere BR) = GBR vorhanden
und Mustermann GmbH (nur ein BR in Berlin)

In der AG und in der GmbH gibt es BR, aber eine Gründung eines GBR kombiniert ist nicht möglich.