Erstellt am 19.02.2016 um 09:33 Uhr von celestro
Naja, was heißt "vorher" beim Chef abmelden ... eine kurze NAchricht an selbigen "mache jetzt BR-Arbeit" sollte ja reichen. Sprich sagen "ich rufe gleich zurück" und dann mal eben dem Chef mitteilen.
Erstellt am 19.02.2016 um 09:39 Uhr von antonia
Also würde es wahrscheinlich nicht ausreichen wenn man täglich eine Meldung absetzt. Heute 1,5 Stunden schriftliche/telefonische BR-Arbeit gemacht. Die Tagesplanung machen die AD-Kollegen ja selbst. Es existieren da Meinungen, das das vorherige Abmelden nur notwendig ist, wenn der Chef sonst die Arbeitsplanung nicht richtig durchführen kann.
Erstellt am 19.02.2016 um 09:44 Uhr von moreno
Wie hätte es der Chef denn gern? vielleicht macht Ihr Euch zu viel Gedanken?
Erstellt am 19.02.2016 um 10:00 Uhr von gironimo
Falls es wirklich ein Problem ist, besprecht es im nächsten Monatsgespräch mit dem AG. Es kann und darf jedenfalls nicht sein, dass die Rechte der Kollegen im Außendienst in irgend einer Weise beschnitten werden.
Aus meiner Sicht, dürfte es keinerlei Probleme geben, wenn die Kollegen "zwischendurch" einmal telefonieren und die Ausfallzeit im Tagesbericht dokumentieren (wenn es überhaupt real zu einem Ausfall gekommen ist).
Wir haben auch mehrere ADler im BR - das macht keine Probleme.
Ansonsten: Das an- und abmelden ist entbehrlich, wenn die Ausfallzeit so kurz ist, dass davon auszugehen ist, dass der Arbeitgeber/Vorgesetzte keine Maßnahmen ergreifen muss, um dem Ausfall arbeitsorganisatorisch entgegenzutreten.
Erstellt am 19.02.2016 um 10:05 Uhr von Pjöööng
Zitat (antonia):
"Wenn diese jetzt von anderen Kollegen wegen Fragen etc. angerufen werden können sie sich ja nicht vorher beim Chef abmelden."
Ist im Innendienst ebensowenig möglich. ("Chef, gleich klingelt mein Telefon, da ist bestimmt ein Kollege dran der ein paar Fragen an mich als BR hat")
Anonnsten gilt: "Daher besteht keine vorherige Meldepflicht, wenn eine vorübergehende Umorganisation der Arbeitseinteilung "nicht ernsthaft in Betracht kommt", d.h. bei sehr kurzen Arbeitsunterbrechungen. Ob Betriebsräte nun zur Abmeldung verpflichtet sind oder nicht, hängt damit von den Umständen des Einzelfalls ab. Betriebsratsmitglieder, die Abmahnungen vermeiden wollen, sollten sich besser einmal zu viel als einmal zu wenig abmelden." (http://www.hensche.de/Betriebsrat_Arbeitsbefreiung_fuer_Betriebsratsarbeit_ohne_vorherige_Abmeldung_Abmeldepflicht_auch_bei_Betriebsratsarbeit_am_Arbeitsplatz_BAG_7ABR135-09.html)