Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden auf einer Betriebsvereinbarung. Unsere Geschäftsführung hat uns mitgeteilt, dass der Betriebsratsvorsitzende eine Betriebsvereinbarung nur mit dem Unterschriftszusatz i. A. (im Auftrag) unterschreiben darf, da er dies ja im Auftrag des Betriebsrats tut. Bisher hatte der BRV dies ohne den Unterschriftszusatz getan. Die Geschäftsführung behauptet nun, Betriebsvereinbarungen ohne den Unterschriftszusatz i. A. seien nicht rechtsgültig unterschrieben. Wir werden das wohl von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Ist diese Forderung jemand hier im Forum schon einmal vorgekommen? Und wie seid Ihr damit umgegangen?