Unterschrift des BRV auf Betriebsvereinbarungen
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden auf einer Betriebsvereinbarung. Unsere Geschäftsführung hat uns mitgeteilt, dass der Betriebsratsvorsitzende eine Betriebsvereinbarung nur mit dem Unterschriftszusatz i. A. (im Auftrag) unterschreiben darf, da er dies ja im Auftrag des Betriebsrats tut. Bisher hatte der BRV dies ohne den Unterschriftszusatz getan. Die Geschäftsführung behauptet nun, Betriebsvereinbarungen ohne den Unterschriftszusatz i. A. seien nicht rechtsgültig unterschrieben. Wir werden das wohl von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Ist diese Forderung jemand hier im Forum schon einmal vorgekommen? Und wie seid Ihr damit umgegangen?
Community-Antworten (5)
19.02.2016 um 08:07 Uhr
@Wonder Wer etwas behauptet muss es auch mit §§ oder Urteilen belegen. Da wird eure GF aber Probleme haben. Da gibt es keine Formvorschrift. i.A. oder i.V. sind Vollmachten gem. BGB und haben etwas mit den Geschäftsverkehr mit externen Personen zu tun!
19.02.2016 um 08:43 Uhr
'Im Auftrage' ist ein rein geschäftliches Konstrukt, kein betriebsverfassungsrechtliches. Insofern muss der BRV natürlich NICHT mit 'i.A.' unterschreiben. (Allerdings muss er in der Tat im Auftrag des Gremiums handeln, sprich es muss ein gültiger Beschluss zur Unterzeichnung der BV vorliegen.)
19.02.2016 um 11:04 Uhr
Allein die Tatsache, dass der BRV etwas unterschreibt beinhaltet ja schon, dass er es i.A. tut (des Gremiums nämlich). Dies auch noch hinzuschreiben ist völlig entbehrlich.
Macht einfach weiter wie bisher.
19.02.2016 um 11:20 Uhr
Meines Erachtens besteht eher die Gefahr, dass durch den Zusatz "i.A." die Erklärung unwirksam wird.
"Eine bloße Unterzeichnung "i.A." ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende zu erkennen gibt, dass er ... nur als Erklärungsbote auftritt" (BGH · Beschluss vom 19. Juni 2007 · Az. VI ZB 81/05)
Laut § 26 (2) BetrVG handelt der BRV aber nicht "im Auftrag", sondern VERTRITT den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Diese Vertretung ist dem Arbeitgeber in aller Regel bekannt. Insofern hat, wenn der BRV im Rahmen eines gefassten Beschlusses unterschrieben hat, quasi der BR unterschrieben.
Will der Arbeitgeber nun, dass der BRV nur als Bote unterschreibt, dann kann man sich trefflich streiten, ob er überhaupt Bote des Gremiums sein kann, oder ob er nicht dann Bote des BRV (der den BR vertritt) sein müsste, womit die Distanzierung keinen Sinn ergäbe.
19.02.2016 um 15:30 Uhr
Echt gut, Pjöööng, ja. Das kapier sogar ich. :)
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