Erstellt am 18.02.2016 um 21:44 Uhr von Kölner
Wenn der AV und der Erhalt des FS zusammengehören, dann hat der AN alles dafür getan, eine Änderungskündigung zu bekommen
Erstellt am 19.02.2016 um 10:23 Uhr von gironimo
Das ist ja schon fast "vorbildlich" vom AG.
Dennoch, wenn der Kollege mit der Änderung nicht einverstanden ist, kann er dies ja sagen. Dann läuft das Verfahren der Änderungskündigung an. Das heißt: Anhörung des BR nach § 102 BetrVG und § 99 BetrVG. Dann kann der AG die Ä-Kü aussprechen und der Kollege nimmt unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung an. Dann klagt er und erfährt vom Gericht, ob die Vorgehensweise vom AG korrekt war.
Alternativ könnte er sich vielleicht von einem Familienmitglied fahren lassen? Er muss ja wohl keinen Firmenwagen nutzen - oder?
Erstellt am 19.02.2016 um 19:57 Uhr von Hatschi
Danke für eure Antworten,
zu Kölner. FS ist im AV nicht erwähnt.
zu Gironimo. Ja muß ich meinem Chef ausnahmsweise mal zugestehen. Er hat sich in diesem Fall sehr geduldig verhalten.
Würdet Ihr als Betriebsrat dieser Änderungskündigung zustimmen. Ich selbst habe noch keiner Kündigung zugestimmt,aber in diesem Fall fällt es mir sehr schwer nein zu sagen. Durch den fehlenden FS ist der Aufwand enorm, der betrieben werden muß. Private Anfahrt ist nicht möglich da ein Fahrzeug mit entsprechender Ausrüstung an Material und Werkzeug mitgenommen werden muß.