Erstellt am 18.02.2016 um 14:07 Uhr von celestro
kommt drauf an ... reserviert der AG für leitende Angestellte einige Parkplätze, so seit Ihr komplett raus.
Erstellt am 18.02.2016 um 14:09 Uhr von Pjöööng
50 € Kaution? Sind die Karten mit Goldstaub eingefasst?
Reservierte Parkplätez für Führungskräfte? Dabei handelt es sich nicht um Leitende Angestellte? Damit würde dies der Mitbestimmung unterliegen und kann nicht einseitig vom Arbeitgeber so festgelegt werden.
Bei den Betriebsautos würde ich davon ausgehen, dass der Arbeitgeber dies so tun darf.
Erstellt am 18.02.2016 um 14:11 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"reserviert der AG für leitende Angestellte einige Parkplätze, so seit Ihr komplett raus."
Das wäre wohl der Wunschtraum aller Arbeitgeber. Dem ist aber zum Glück nicht so.
Erstellt am 18.02.2016 um 15:13 Uhr von celestro
Auch die Frage, ob Sie bestimmte Parkplätze für leitende Angestellte reservieren, wenn Sie Ihren Mitarbeitern Parkraum zur Verfügung stellen, ist mitbestimmungsfrei (LAG Hamm, Beschluss vom 11.06.1986, Aktenzeichen: 12 TaBV 16/86
Erstellt am 18.02.2016 um 15:19 Uhr von Pjöööng
celestro, das ist ja bekannt.
Aber daraus kann man doch nicht folgern, dass die Reservierung von Parkplätzen für leitende Angestellte das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Parkplatzordnung komplett entfällt.
Erstellt am 18.02.2016 um 15:33 Uhr von celestro
dann hast Du mein Post entweder falsch verstanden, oder ich mich mißverständlich ausgedrückt.
"Wenn der AG einige Parkplätze für leitende Angestellte reservieren will, so hat der BR da nicht mitzubestimmen." Das war, was mein Satz ausdrücken sollte.
Ich stimme Dir aber zu, daß man bezüglich der konkreten Plätze mal nachschauen sollte, ob die Führungskräfte alles leitende Angestellte sind. Denn wenn nicht, so kann der AG das ohne BR gar nicht so festlegen.
Mit den 4 Betriebsautos tue ich mir aber schwer ... tendiere aber auch eher dazu, daß der AG diese wohl reservieren dürfte.
Erstellt am 18.02.2016 um 15:35 Uhr von Pjöööng
Ok, "KOMPLETT raus" ist der BR also nicht, sondern nur bei den Parkplätzen für die Leidenden.
Erstellt am 18.02.2016 um 15:37 Uhr von celestro
"komplett raus" wenn es um Parkplätze für die Leidenden geht. ;-)
Erstellt am 18.02.2016 um 16:28 Uhr von gironimo
Wenn es ein Firmenparkplatz ist, hat der BR auch bei Parkregeln mitzubestimmen. Dabei dürften die drei/vier Leitenden wohl eher eine untergeordnete Rolle spielen. Es geht ja um den Rest. Und da zählen AN mit leitenden Aufgaben genau so dazu, wie der Schichtarbeiter.
Allerdings würde ich in der betrieblichen Öffentlichkeit trotzdem argumentieren, dass die Plätze neben dem Eingang besser für Behinderte als für Leitende geeignet sind.
Erstellt am 18.02.2016 um 16:58 Uhr von celestro
@ gironimo
1.) "Für festgelegte Mitarbeiter (Führungskräfte) gibt es im vordersten Teil des Parkplatzes reservierte Plätze." es könnte sich hier also auch um 25, 30 oder sogar 50 Plätze handeln.
2.) Wie schon erwähnt, ist der BR bei "leitenden Angestellten" raus aus der Mitbestimmung.
3.) Sind die MA jetzt erbost, weil 4 Plätze abgezwackt werden, für die Betriebsautos. Ob die neben dem Eingang sind oder nicht, weiß niemand hier (außer dem TE).
Erstellt am 18.02.2016 um 18:53 Uhr von Jakarta
Wenn ich mir diesen Beschluss des BAG so anschaue, dürfte das Steinzeiturteil des LAG Hamm, das sich auch in keiner Datenbank mehr finden lässt (warum wohl?), eher Geschichte sein.
BAG Beschl. v. 07.02.2012, Az.: 1 ABR 63/10
Erstellt am 19.02.2016 um 09:40 Uhr von celestro
Dann schau Dir mal Kommentierungen (von Rechtsanwälten) zu dem BAG Urteil an, oder ganz allgemein zu Parkplätzen. Denn das Urteil des BAG enthält nichts zu leitenden Angestellten und hebt damit das Urteil des LAG Hamm auch nicht auf.