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Mitbestimmung BR bei der Parkplatzvergabe?

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schulze-meier
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben ein akutes Problem bei einer aktuellen Vergabe eines Parkplatzes. Seit ein paar Monate besteht eine Betriebsvereinbarung über die Vergabe einer begrenzten Anzahl von Parkplätzen. Ein Losentscheid hat Mitarbeitern für ein Jahr ein Parkplatz ermöglicht.

Nun hat die Geschäftsleitung einfach einer Angestellten (die im Vorfeld sich sehr darüber aufgeregt hatte, mit Kündigung drohte etc.) einen zusätlichen Parkplatz vergeben. Die Mitarbeiter laufen jetzt Sturm. Die Geschäftleitung sagt, dass das eine unternehmerische Entscheidung war. Wie sollen wir nun reagieren? Haben wir rechtliche Möglichkeite, dies zu unterbinden?

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Community-Antworten (4)

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Forum-Admin

29.06.2006 um 14:45 Uhr

Diese Thema wurde im Beitrag Nr.: 32341 bereits ausführlich behandelt (Beitrags-Nummer in Stichwortsuche eingeben) Hier ein Auszug von "Rollie" Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Hierzu gehört das Abstellen von PKW im Betrieb [41]. Mitbestimmungsfrei ist aber die Entscheidung des Arbeitgebers über die Einrichtung neuer Parkplätze, insbesondere über die Frage, ob vorhandener Raum als Parkplatz der Belegschaft oder als Lagerplatz benutzt werden soll [42]. Mitbestimmungsfrei ist auch die Reservierung bestimmter Parkplätze für leitende Angestellte [43].

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Fayence

29.06.2006 um 15:26 Uhr

Lieber Forum-Admin,

nur hat dieser BR von seinem MBR bereits Gebrauch gemacht und eine entsprechende BV mit dem AG vereinbart. Und nu ?

schulze-meier, kein Mensch in diesem Forum weiß, welche Regelungen Ihr in Eurer BV vereinbart habt. Nur dass Parkplätze anscheinend ausgelost werden können...

Und eine BV ist für beide Seiten bindend! Dann solltet Ihr diese auch zum Anlass nehmen können, um gegen diese zusätzliche Parkplatzvergabe vorzugehen!

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Schulze-Meier

29.06.2006 um 23:53 Uhr

Wir haben gerade mit unserem Anwalt gesprochen. In der BV wurde schlicht in ein paar Sätzen vereinbart, dass die zur Verfügung gestellten Parkplätze mit einem Losentscheid verteilt werden und das für ein Jahr. Es sind 20 Parkplätze. Da wir diese Anzahl auch schriftlich fixiert haben, hat die Geschäftleitung das Recht einen 21. Parkplatz an eine bestimmte Person zu vergeben, ohne den BR zu befragen. Das ist die Antwort des Rechtsanwaltes. Die BV gilt nur für 20 Parkplätze. Haben wir nicht das Recht, auch den 21. Parkplatz mitzubestimmen?

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Fayence

30.06.2006 um 00:07 Uhr

Schulze-Meier,

Du bist ja vielleicht lustig! Was passiert denn, wenn ich z.B. sage "Der Anwalt spinnt, klar habt Ihr auch über den 21sten Parkplatz mitzubestimmen"? Wollt Ihr Euch dann einen neuen Anwalt suchen?

Wenn die Auslosung von 20 MA-Parkplätzen per BV geregelt ist, müsst Ihr mit einer solchen Schwachsinns-Vereinbarung leben. Somit kann der AG mit "seinen" Parkplätzen tun, was er will! Tut mir leid, aber wie man auf eine solche Idee kommen kann, ist mir schleierhaft!

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